Kleinanzeigenbetrug

Wie Cyberkriminelle digitale Treuhanddienste ausnutzen

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von Chiara Binder und cka

Das Bundesamt für Cybersicherheit warnt vor Betrug mit Kleinanzeigen. Kriminelle können trotz digitalen Treuhanddiensten Geld erbeuten. Dazu nutzen sie gefälschte Links und Webseiten.

(Source: madedee / AdobeStock.com)
(Source: madedee / AdobeStock.com)

Digitale Treuhanddienste halten Cyberkriminelle nicht vom Kleinanzeigenbetrug ab. Bei digitalen Treuhanddiensten können Käufer und Käuferinnen Geld deponieren, bis die Ware geliefert wurde. Kriminelle nutzen nun Links aus, mit denen man vermeintlich auf Websites von Treuhanddiensten gelangt, wie das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) mitteilt.

In einem Beispiel des BACS bieten die Kriminellen ein Wohnmobil zu einem vernünftigen Preis an. Sie geben an, aus der Schweiz nach Schweden gezogen zu sein und von der Geschäfts-E-Mail zu schreiben. Um vertrauenswürdig zu wirken, fälschen sie zudem eine Firmenwebseite und geben sich als Marktleiterin dieser Firma aus. Die Bilder vom vermeintlich zum Verkauf stehenden Wohnmobil inklusive Fahrzeugausweis stammen von einem Miet-Wohnmobil. Für die Verkaufsabwicklung schlagen die Cyberkriminellen eine tatsächlich existierende Treuhandplattform vor, senden aber einen "kaum feststellbar geänderten" Link. Wird dort das Geld eingezahlt, landet es auf den Konten der Kriminellen.

Um diese Betrugsmasche zu erkennen, rät das BACS, bei der Überprüfung der Firmenseite das Registrierungsdatum der Website-Domain zu überprüfen. Auch die IP-Adresse sei aufschlussreich, da sich in solchen Fällen zahlreiche andere Firmen unter derselben IP-Adresse befinden. Diese hätten genau denselben Aufbau und unterscheiden sich nur im Firmennamen, dem Namen der Marktleiterin und ihrer E-Mail-Adresse.

Unter der gleichen IP-Adresse gibt es verschiedene fast identische Webseiten, die sich nur im Firmennamen und der Marktleiterin sowie ihrer E-Mail-Adresse unterscheiden. (Source: ncsc.admin.ch)

Unter der gleichen IP-Adresse gibt es verschiedene fast identische Webseiten, die sich nur im Firmennamen und der Marktleiterin sowie ihrer E-Mail-Adresse unterscheiden. (Source: ncsc.admin.ch)

Bezüglich der Treuhandplattform rät das BACS, sorgfältig selbst ein Treuhandunternehmen auszuwählen und dieses vorzuschlagen. Um die Echtheit eines Angebots zu prüfen, helfe das Bewertungssystem der Kleinanzeigen-Plattform, doch auch dort sei Vorsicht vor falschen Bewertungen geboten. Man sollte sichere Zahlungs- und Versandoptionen wählen, nie eine Identitätskarte oder ein Pass einreichen und bei offensichtlich zu günstigen Angeboten alarmiert sein.

 

Wie Cyberkriminelle Deepfakes bekannter Persönlichkeiten nutzen, um Opfer auf falsche Investitionsplattformen zu locken, können Sie hier lesen.

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