Fintech-Bewilligung in der Schweiz – Chancen, Hürden und Erfahrungen
Die Fintech-Bewilligung eröffnet neue Möglichkeiten im Schweizer Zahlungsverkehr – doch der Weg zum Geschäftserfolg ist anspruchsvoll. Zwischen regulatorischen Anforderungen, intensivem Wettbewerb und unternehmerischen Risiken zeigt sich: Erfolg ist möglich, aber keineswegs selbstverständlich.
Wer in der Schweiz eine Zahlung abwickeln will, nimmt dafür in aller Regel die Dienstleistungen einer Bank in Anspruch. In bestimmten Nischen des Zahlungsverkehrs, wie etwa bei internationalen Überweisungen von Privatpersonen in Länder mit wenig ausgebautem Finanzsystem, haben sich spezialisierte Anbieter (Money Transmitter) etabliert. Diese Money Transmitter werden anders als Banken nicht von der Finma beaufsichtigt, sondern unterstehen der geldwäschereirechtlichen Aufsicht einer Selbstregulierungsorganisation (SRO). Auch für das Angebot von bargeldlosen Zahlungsdienstleistungen (etwa mittels Karten oder E-Zahlungsmitteln) reicht grundsätzlich in der Schweiz ein SRO-Anschluss, solange keine Publikumseinlagen entgegengenommen werden. In dieser Landschaft der Zahlungsdienstanbieter gibt es seit 2019 einen neuen Player: Institute mit der sogenannten Fintech-Bewilligung.
Die Fintech-Bewilligung ist im Bankengesetz geregelt; die Bewilligung und Aufsicht erfolgen durch die Finma. Die Fintech-Bewilligung erlaubt es, Publikumseinlagen bis zu einer Höhe von 100 Millionen Franken entgegenzunehmen. Die Gelder dürfen für die Kundinnen und Kunden verwahrt oder weitergeleitet werden, was die Tätigkeit auf Zahlungsdienstleistungen einschränkt. Anders als bei Banken dürfen diese Einlagen aber weder angelegt noch verzinst werden. Ausserdem gibt es im Gegensatz zu Bankeinlagen weder eine Einlagensicherung noch eine Privilegierung im Konkursfall. Das heisst, bei Ausfall des Instituts stehen die Einlegerinnen und Einleger ganz am Ende der Warteschlange, hinter etwa Arbeitnehmenden oder Sozialversicherungen. Das Risiko eines Verlusts ist für die Einleger also real. Die zukünftigen Kundinnen und Kunden sind prominent auf dieses Risiko hinzuweisen – siehe auch den Bericht des Bundesrats vom Dezember 2022 mit dem Titel "Evaluation gemäss Artikel 52a des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen".
Der Markteintritt eines Instituts mit Fintech-Bewilligung ist herausfordernd. Einerseits ist der Markt für Zahlungsdienstleistungen durch etablierte Banken, Money Transmitter und weitere Zahlungsdienstleister bereits gut bedient. Andererseits muss jeder zukünftige Kunde explizit darauf hingewiesen werden, dass sein Geld nicht sicher ist.
Des Weiteren dürfen Institute mit Fintech-Bewilligung seit 2021 auch kryptobasierte Vermögenswerte sammelverwahren. Auch dieses Geschäftsfeld ist sehr kompetitiv. Neue Anbieter stehen fast 200 Kryptodienstleistern unter SRO-Aufsicht und über 40 Banken mit Kryptoangeboten gegenüber.
Erfolge sind möglich
Trotz dieses herausfordernden Umfelds sind Erfolgsgeschichten möglich. Dabei spielt gerade die technologische Innovation, die das Parlament mit der Fintech-Bewilligung fördern wollte, eine wichtige Rolle. Trotz der grundsätzlich luxuriösen Versorgung des Schweizer Marktes mit Zahlungsdienstleistungen bestehen in bestimmten Nischen Ineffizienzen, wo sich Chancen für innovative und agile Herausforderer auftun. Beispiele sind gewisse Zwischenschritte im sehr komplexen Bezahlprozess mit Kredit- und Debitkarten oder sogenannte Embedded Payments. Hier wird die Zahlungsdienstleistung eingebettet in einen bestehenden Ablauf der Realwirtschaft, wie etwa die Miete eines Fahrzeugs. Ein anderes Beispiel ist die direkte Integration von Zahlungsmöglichkeiten in die Buchhaltungssoftware eines Unternehmens.
Um ein so hochspezialisiertes Geschäftsmodell erfolgreich zu lancieren, braucht es nicht nur technische Expertise, sondern auch vertiefte Kenntnisse des Marktes für Zahlungsdienstleistungen, ein Verständnis des regulierten Finanzmarktes und eine ausreichende Finanzierung, um die anfängliche, oftmals lange Durststrecke zu überstehen. Die Herausforderungen sind also nicht zu unterschätzen.
Erfahrungen aus Bewilligung und Aufsicht
Die Fintech-Bewilligung ist seit 2019 in Kraft. Bis Anfang 2026 wurden insgesamt acht Institute bewilligt. Nicht alle davon sind aktiv und zwei Institute mussten mangels ausreichender Finanzierung durch die Finma liquidiert werden. Bei der Finma gingen mehr Gesuche ein, als am Ende bewilligt wurden. Ein relative hoher Anteil der Gesuche war nicht bewilligungsfähig. Teils waren diese unzureichend vorbereitet, teils war die Mittelherkunft nicht nachvollziehbar. Des Weiteren stellten sich Fragen im Zusammenhang mit der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit oder mit vorausgehenden Vorgängen im Ausland, oder es lagen komplexe und intransparente Gruppenkonstellationen vor. Zusätzlich können weitere komplizierende Faktoren dazukommen. Zum Beispiel, wenn ein Gesuch zuvor von einer ausländischen Aufsichtsbehörde abgelehnt wurde oder wenn die Geschäfts- oder Finanzierungspläne unrealistisch sind.
Gibt es klare Gründe, die gegen eine Bewilligung sprechen, weist die Finma direkt darauf hin, vorausgesetzt die Gesuchstellerin macht transparente Angaben dazu. Um diesen Prozess zu beschleunigen, hat die Finma das Instrument des Vorgesuchs eingeführt. Interessierte können darin die wesentlichen Eckpunkte ihres Projekts vorab kurz schildern. Dies erlaubt der Finma, frühzeitig auf mögliche Hindernisse hinzuweisen oder aufzuzeigen, welche Themen im formellen Gesuch vertieft geprüft werden müssen.
Trotz dieser Bemühungen zur Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens kommt es immer wieder zu Klagen über lange Verfahrensdauern. Die Erfahrung zeigt, dass Bewilligungsgesuche während des laufenden Verfahrens insgesamt länger bei den Gesuchstellerinnen zur Überarbeitung als bei der Finma zur Prüfung hängig sind. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Gesuche anfänglich nicht ausreichend durchdacht waren. Eine gute Vorbereitung des Gesuchs lohnt sich, reduziert den Aufwand der Gesuchsbearbeitung, spart Kosten und führt insbesondere auch zu einer Beschleunigung des Verfahrens.
Nachdem die Bewilligung erteilt und die erste Hürde genommen ist, muss die operationelle Einsatzbereitschaft erreicht werden. Danach folgt die eigentliche Herausforderung: genügend Kunden zu gewinnen. Es zeigt sich, dass einige Institute die operationelle Bereitschaft nicht erreichen oder dafür so viel Zeit und ungeplante Ressourcen benötigen, dass ihnen für das eigentliche Geschäft nicht mehr genügend Mittel bleiben. Die Mehrheit der bewilligten Institute schafft jedoch den Schritt zur operationellen Bereitschaft.
Die zweite Hürde ist höher. Selbst erfahrene Unternehmer müssen ihr geplantes Geschäftsmodell oft mehrfach anpassen. Das ist aufwändig und kostet Zeit und Geld. Wenn die Mittel knapp werden, steigt manchmal der Risikoappetit. Es werden dann zweifelhafte Investoren ins Boot geholt oder riskante Kunden ohne angemessenes Risikoframework bedient. Dies führt zu einem unverhältnismässig hohen Aufwand für die Aufsichtsbehörde.
Die oben geschilderten Herausforderungen und Misserfolge sollen jedoch den Blick auf den möglichen Erfolg nicht trüben. Den gibt es durchaus.
Ausblick
Die geltende Regulierung wird derzeit überarbeitet. Geplant ist eine Regelung für Zahlungsdienstleister, die Kundengelder besser schützt. Dann wird auch der entsprechende Warnhinweis nicht mehr nötig sein.
Auch unter der heutigen Regulierung verbessert die Finma laufend ihre Prozesse. Aktuell prüft sie zudem ein "Fast-Track-Verfahren" für gut vorbereitete Projekte, bei denen die Risiken angemessen berücksichtigt sind.
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