Bundesrat gibt Stablecoins eine gesetzliche Grundlage
Der Bundesrat überarbeitet das Finanzinstitutsgesetz. Mit den Anpassungen will er nicht nur die Rahmenbedingungen für neuartige Finanztechnologien wie Stablecoins, sondern auch den Anlegerschutz verbessern. Im neuen Gesetz führt er eine neue Bewilligungskategorie für Krypto-Institute ein.

Kryptos und Stablecoins sollen in der Schweiz weiterhin gedeihen können. Dieser Meinung ist der Bundesrat, der ein paar Änderungen am Finanzinstitutsgesetz in die Vernehmlassung schickt. Ziel sei es, die Rahmenbedingungen für die Marktentwicklung, die Standortattraktivität sowie die Integration innovativer Finanztechnologien in das bestehende Finanzsystem zu verbessern. Zugleich sollen damit verbundene Risiken bei der Finanzstabilität, der Integrität und des Anleger- und Kundenschutzes eingedämmt werden", teilt der Bundesrat mit. Ausserdem setze die Schweiz mit der Vorlage internationale Standards um.
In der Mitteilung lobt der Bundesrat die Schweiz, die in den Bereichen Fintech und Blockchain, der Basistechnologie für Stablecoins und andere Kryptowährungen, zu den führenden Standorten gehöre. Er erinnert daran, dass das Land 2018 zur Förderung der Innovation im Finanzbereich die so genannte Fintech-Bewilligung einführte, wobei das Start-up Yapeal die erste solche Bewilligung erhielt. Drei Jahre später traten gesetzliche Regelungen für die Blockchain-Technologie in Kraft. Die Schweiz war eines der ersten Länder der Welt die dies tat, wie der Bundesrat anmerkt. Doch schon 2022 kam die Exekutive in einem Evaluationsbericht zum Schluss, "dass gewisse Anpassungen nötig sind, um die Attraktivität des Schweizer Regulierungsrahmens weiter zu verbessern".
Eine Bewilligungskategorie ersetzt
Mit dem überarbeiteten Gesetz will der Bundesrat die "Fintech-Bewilligung" ersetzen. An ihre Stelle soll die Bewilligungskategorie "Zahlungsmittelinstitute" treten: Hier schlägt die Regierung punktuelle Änderungen zur Verbesserung der Attraktivität und des Kundenschutzes vor. So sollen die Kundengelder im Konkurs des Instituts absonderbar sein, also nicht in die Konkursmasse fallen. Ausserdem hebt der Bundesrat die bisherige Limite zur Entgegennahme von Kundengeldern in der Höhe von 100 Millionen Franken auf. Das soll den Instituten die Möglichkeit bieten, zu wachsen und von Skaleneffekten zu profitieren.
Zahlungsmittelinstitute dürfen laut dem Gesetzesvorschlag eine besondere Art von Stablecoins ausgeben. Hierfür unterstehen sie besonderen Pflichten. Zudem werden die Geldwäscherei-Sorgfaltspflichten bei der Herausgabe von Stablecoins präzisiert.
Übrigens sind laut dem Gesetzesvorschlag nicht nur Zahlungsinstitute berechtigt, Stablecoins herauszugeben. Der Bundesrat gewährt sich das Recht, Ausnahmen vorzusehen, "sofern dadurch der Schutzzweck dieses Gesetzes nicht beeinträchtigt wird", wie es im neuen Artikel 12A heisst. Wer unter einer solchen Ausnahme einen Stablecoin herausgibt, muss jedoch an verschiedenen Stellen darauf Hinweise anbringen, unter anderem darauf, dass "der Ausgeber nicht von der Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt wird".
Stablecoins sind Kryptowährungen, die an den Wert von Vermögenswerten - meist an den US-Dollar, aber auch an den Schweizer Franken - gebunden und mit einem wertstabilisierenden Mechanismus versehen sind, wie der Bundesrat erklärt.
Eine neue Kategorie geschaffen
Im überarbeiteten Gesetz definiert die Exekutive auch die neue Bewilligungskategorie "Krypto-Institute": Krypto-Institute erbringen unterschiedliche Dienstleistungen mit Kryptowährungen. Inhaltlich orientieren sich die neuen Bewilligungs- und Tätigkeitvoraussetzungen an denjenigen für Wertpapierhäuser, sind aber weniger umfassend ausgestaltet, da Krypto-Institute keine Dienstleistungen mit Finanzinstrumenten erbringen. Krypto-Institute und andere Institute, die Dienstleistungen mit Kryptowährungen erbringen, werden zudem gewisse Anforderungen zur Vermeidung von Interessekonflikten zu erfüllen haben.
Die Vernehmlassung zum überarbeiteten Finanzinstitutsgesetz dauert bis zum 6. Februar 2026.
Krypto-Assets haben in der Schweiz eine rasante Entwicklung an den Tag gelegt. Laut einer Studie der Hochschule Luzern stieg das hierzulande verwaltete Vermögen in indirekten Krypto-Anlagen auf rund 15 Milliarden Franken – ein Plus von rund zwei Dritteln, wie Sie hier lesen können.

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