Wild Card

Helfen Sie mit, Gebühren zu senken!

Uhr

Gebühren sind ein leidiges Thema, um das der Bürger nicht herumkommt. Seien dies Entsorgungsgebühren, Zoll­gebühren, Radiogebühren oder eben Verwaltungsgebühren. Bei der Höhe der Verwaltungsgebühren herrscht grosse Vielfalt. Manche Kantone machen damit sogar Geld, obwohl dies nicht zulässig ist. Auch bei der Digitalisierung der dahinterliegenden Prozesse gibt es von Verwaltungseinheit zu Verwaltungseinheit grosse Unterschiede. Die zuständigen Amtsstellen haben punkto Digitalisierung nachweislich Aufholbedarf.

Einmal mehr habe ich mich im Alltag über Gebühren geärgert. Nur, sich zu ärgern nützt herzlich wenig; man muss das Übel an der Wurzel packen. Nach einiger Recherche stellte ich fest, dass die Gebühren für die gleiche Leistung je nach Gemeinde oder Kanton sehr unterschiedlich ausfallen können. Je nach Behörde ist auch der Grad der Digitalisierung sehr verschieden. Was aber noch erstaunlicher ist: Egal ob die dahinterliegende Arbeit analog oder digital erfolgt, die Gebühren sind gleich hoch.

Gebühren unterliegen den Prinzipien der Äquivalenz und der Kostendeckung

Gemeinden oder Kantone dürfen grundsätzlich nicht frei über die Höhe der Gebühren befinden, diese unterliegen nämlich den Prinzipien der Äquivalenz und der Kostendeckung. Sprich, die Gebühren dürfen die Gesamtkosten des betreffenden Verwaltungszweigs nicht überschreiten und müssen im Einzelfall in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert der staatlichen Leistung stehen.

Bei der Höhe der Gebühr wird jedoch die Digitalisierung der letzten Jahre ausser Acht gelassen: Dass die Automatisierung die Prozesse enorm vereinfacht und zum Beispiel das Ausstellen eines Ausweises dadurch weniger Zeit in Anspruch nimmt, wird nicht beachtet.

Prozesse sind zu automatisieren

Die heutigen technischen Möglichkeiten sind schier unendlich. Man muss nicht zwingend an den Schalter, um gewisse amtliche Papiere, wie Strafregisterauszug oder Betreibungsregisterauszug, zu erhalten. Diese kann man auch online bestellen. Allerdings müssen auch die Prozesse dahinter digitalisiert werden.

Es kann nicht sein, dass beispielsweise bei einer Bestellung eines Betreibungs­registerauszugs per E-Mail der Auszug analog ausgestellt, ausgedruckt und danach wieder eingescannt wird, um ihn per Mail verschicken zu können. Leider bedeutet "elektronisch" nicht zwingend "vollautomatisch". Einzig beim Strafregisterauszug ist das Vorgehen vorbildlich: die Identifikation läuft über die Swiss-ID. Es ist also absolut möglich! Weitere amtliche Dokumente müssen nun rasch folgen.

Gebühren müssen gesenkt werden

Vereinfachte Prozesse bedeuten auch weniger Verwaltungsaufwand. Also müssen auch die Gebühren gesenkt werden; was bis heute weitgehend nicht der Fall ist. Denn manche Kantone sind gar nicht an der Digitalisierung interessiert, weil man mit den bisherigen Gebühren gutes Geld verdienen kann – obwohl dies eigentlich gar nicht zulässig ist.

Haben Sie schon einmal überteuerte Gebühren bezahlt?

Wie Sie sehen, besteht punkto Gebühren Handlungsbedarf. Melden Sie mir komplizierte analoge und gebührenpflichtige Abläufe der Verwaltung, die digitalisiert werden könnten und deren anfallende Gebühr gesenkt werden muss. Je mehr konkrete Beispiele vorliegen, desto mehr Handhabung gibt es, um etwas zu verändern. Meldungen bitte an info@dobler.swiss. Zusammen machen wir überzogenen Gebühren den Garaus!

Tags
Webcode
DPF8_79619