Ablehnung der Richtlinie für Software-Patente - eine Lektion des EU-Parlaments gegen Rat und Kommiss

Uhr | Aktualisiert
Das Europäische Parlament hat in zweiter Lesung den Gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates zu der umstrittenen Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen mit 648:14 Stimmen bei 18 Enthaltungen abgelehnt, teilt das Parlament in einer Pressemitteilung mit. Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat das Parlament damit innerhalb des Mitentscheidungsverfahrens in zweiter Lesung ein Gesetz abgelehnt. Ziel der Richtlinie war die Harmonisierung der Regelung zur Patentierung computerimplementierter Erfindungen.
Mit dem Votum des Parlaments ist das Gesetzgebungsverfahren gescheitert. Vor der Abstimmung sagte der Berichterstatter Michel Rocrad, dass die inhaltlichen Gründe für die Ablehnung des Gemeinsamen Standpunkts zwar unterschiedlich seien, geeint sei das Parlament jedoch in seiner Wut gegenüber der Vorgehensweise sowohl des Rates als auch der Kommission. Diese hätten das Parlament missachtet und gar Sarkasmus gegenüber dem Europäischen Parlament an den Tag gelegt. Die Zurückweisung des gemeinsamen Standpunkts sei daher auch eine Lektion. Zudem hätten die kontroversen Debatten gezeigt, dass das Dossier noch nicht reif sei für eine Entscheidung.
Während der Debatte am Dienstag hatte Kommissar Joaquín Alumina erklärt, dass die Kommission im Falle der Ablehnung keinen Vorschlag unterbreiten werde. In den Mittelpunkt rückt nun die Richtlinie für ein Gemeinschaftspatent, die derzeit im Rat diskutiert wird und von zahlreichen Abgeordneten als adäquates Instrument für den Umgang mit der Frage der Patentierbarkeit von Software betrachtet wird.