Anklage gegen IBM, Dell, Apple und andere

Uhr | Aktualisiert
Vier Computer-User haben beim Los Angeles Superior Court Klage gegen acht PC-Hersteller eingereicht. Der Vorwurf: Täuschung der Kunden durch falsche Angaben von Festplattengrössen. Tatsächlich weicht die Angabe von Harddisk-Kapazitäten oft von der tatsächlichen Grösse ab, da zu Marketingzwecken meist im Dezimalsystem gerechnet wird und nicht im Binärsystem. So enthält dann ein Gigabyte 1000 Megabytes und nicht 1024, wie richtig wäre. Dadurch ergeben sich auch die von den Klägern bemängelten Diskrepanzen: Spricht ein Anbieter im Prospekt von einer 150 Gigabyte-Festplatte, dann stehen eigentlich lediglich 140 Gigabyte Speicherplatz bereit. Diese 10 fehlenden Gigabyte würden aber rund 2000 Songs oder 20000 Bildern zusätzlich Platz bieten, argumentieren die vier Kläger. Angeklagt wurden die Computer-Grössen Apple, Dell, Gateway, Hewlett-Packard, IBM, Sharp, Sony und Toshiba. Die Kläger hoffen darauf, dass ihrer Klage der Status einer Sammelklage verliehen wird.