Anzeige bei der Weko eingereicht

Handelsverband verlangt tiefere Twint-Gebühren

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von Tobias Seefeld und jor

Die Swiss Retail Federation hält die anfallenden Gebühren bei Twint-Zahlungen für zu hoch. Der Handelsverband verlangt eine Angleichung an die Gebühren von Debitkartentransaktionen - ein neues Gutachten zeigt die Unterschiede auf. Eine entsprechende Anzeige bei der Wettbewerbskommission ist noch hängig.

(Source: Twint)
(Source: Twint)

Der Handelsverband Swiss Retail Federation kritisiert die Höhe der Gebühren, die Händler bei Twint-Zahlungen entrichten müssen. Der Verband - zu dem neben kleinen Detailhändlern auch grössere Unternehmen wie Ikea, Spar und Orell Füssli gehören - liess ein ökonomisches Gutachten erstellen, welches das Gebührensystem von Twint aufschlüsseln soll, wie "Schweiz heute" (Paywall) berichtet. Zudem hat die Swiss Retail Federation eine Anzeige bei der Wettbewerbskommission (Weko) eingereicht - der Vorwurf: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Das Gutachten stützt sich dem Bericht zufolge auf Angaben von Mitgliedern des Handelsverbandes. Demnach müssen kleine, unabhängige Händler wie etwa Hofläden typischerweise 1,3 Prozent jeder Transaktion an Twint abgeben. Für grössere Handelsbetriebe betragen die Gebühren dagegen durchschnittlich 0,59 Prozent pro Transaktion. Zum Vergleich: Eine Transaktion mit einer Debitkarte koste den Händler im Schnitt nur 0,33 Prozent des Betrags, bei einer Kreditkarte seien es 0,68 Prozent.

Die Swiss Retail Federation verlangt gemäss Bericht, dass Twint seine Gebühren denjenigen einer Debitkartentransaktion anpasst. "Die allermeisten Twint-Kunden haben ein Bankkonto als Zahlungsmittel hinterlegt", erklärt Patrick Erny, Direktor des Verbands, die Forderung. "Deshalb sollten sich die Twint-Gebühren am deutlich günstigeren Niveau von Debitkartentransaktionen orientieren."

Twint wehrt sich

Der Bezahldienst weist die Vorwürfe indes zurück, wie "Schweiz heute" weiter schreibt. Laut Twint sei es "komplett falsch und irreführend, die Konditionen von anonymen, von einem Handelsverband handverlesenen Händlern als repräsentativ" darzustellen. Zudem würden oftmals andere Zahlungsdienstleister, mit denen die Händler Verträge hätten, die Gebühren festlegen - nicht Twint selbst.

Weiter verweise Twint auf "zahlreiche Mehrwerte und Vorteile", die über einen Bezahldienst hinausgingen - etwa die Funktion "Später bezahlen", die Hinterlegung von Kundenkarten oder das Aufteilen von Beträgen. So sei der Service bei einer "gesamtheitlichen Betrachtung in vielen Konstellationen günstiger als Debit- und Kreditkarten".

Ob die Vorwürde des Handelsverbands begründet sind, klärt nun die Weko. Gemäss "Schweiz heute" prüft die Kommission den Sachverhalt aktuell im Rahmen einer Marktbeobachtung. Eine Vorabklärung oder Untersuchung sei noch nicht eröffnet.

 

Der Ständerat diskutierte im Juni 2026 eine Motion, die Twint verstaatlichen wollte, um KMUs von den Gebühren zu befreien. Die kleine Kammer lehnte den Vorstoss jedoch ab, wie Sie hier lesen können.

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