BAKOM verfügt gegen Swisscom wegen Datenmissbrauch

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Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat in einem Aufsichtsverfahren festgestellt, dass die Swisscom für Marketingaktivitäten und für die Kontrolle von gebündelten Dienstleistungen unerlaubterweise Daten verwendet, welche im Rahmen der Carrier Selection gesammelt wurden. Zur Strafe muss die Swisscom die unrechtmässig erzielten Einnahmen von zwei Millionen Franken an die Bundeskasse abliefern. Konkret hat das BAKOM drei Sachverhalte untersucht und in jedem Swisscom der rechtswidrigen Verwendung von vertraulichen Daten für schuldig befunden. Unter anderem betraf dies den Internet-Zugang über Bluewin. Dieser sei nur dann möglich gewesen, wenn die Abonnentinnen und Abonnenten die entsprechende Verbindung über Swisscom hergestellt hätten. Um den Internetzugang andernfalls sperren zu können, habe die Swisscom auch hier vertrauliche Informationen über ihre Abonnentinnen und Abonnenten benutzt. Swisscom Fixnet wird gegen die Verfügung des Bakom bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Reko UVEK) Beschwerde erheben. Dies teilte das Unternehmen heute in einer ersten Stellungnahme mit. Swisscom Fixnet bestreite die Anschuldigungen und weise die Vorwürfe zurück. Bei den verwendeten Daten handle es sich um Informationen, die sich aus den bestehenden oder aufgelösten Vertragsbeziehungen mit den Swisscom Fixnet-Kunden ergeben. Die Daten stammten aus dem Vertragsmanagement von Swisscom und nicht aus den Aktivitäten als Interkonnektionsanbieterin. Auch die Konkurrenten von Swisscom verfügten über diese Informationen aus ihren Kundenbeziehungen sowie aus einem Informationsdienst (Supplementary Services), der ihnen von Swisscom Fixnet zur Verfügung gestellt werde.