Basler Raubkopierer erhalten 30 Tage Schonfrist

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Die Business Software Alliance (BSA), welche seit 1998 in der Schweiz aktiv gegen illegalen Software-Einsatz und Raubkopien kämpft, startet eine neue Aufklärungs- und Legalisierungskampagne. Ab dem 4. November erhalten Unternehmen in den Kantonen Basel Stadt und Land bis zum 3. Dezember 30 Tage Schonfrist, um sich bei der BSA zu registrieren. Tun sie dies, können sie innert 30 Tagen in Ruhe ihre Software prüfen und gegebenenfalls nachlizenzieren, ohne dass in diesem Zeitraum die BSA rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten würde, falls bereits entsprechende Hinweise eingingen. Ähnliche Schonfrist-Kampagnen wurden schon in Deutschland und Österreich mit Erfolg durchgeführt. In der Schweiz gingen seit Jahresbeginn 20 Prozent mehr Hinweise auf illegalen Software-Einsatz bei Unternehmen ein als im Vorjahreszeitraum. Die Basler scheinen besonders aktive Raubkopierer oder Denunzianten zu sein. So schreibt die BSA in ihrer Info-Broschüre: „Auch aus den Kantonen Basel gehen bei der BSA laufend Hinweise auf den Einsatz unlizenzierter Software ein. Grund genug, gerade hier besonders aktiv zu werden.“ Schweizer Mitglieder der BSA sind: Adobe, Apple Computer, Autodesk, Bentley Systems, Macromedia, Microsoft, Symantec und Trend Micro.