Update: Luzern darf wieder E-Voting testen
Der Kanton Luzern kann seine Versuche mit E-Voting dieses Jahr wieder aufnehmen. Als Erste dürfen Auslandschweizer Stimmberechtigte den elektronischen Stimmkanal nutzen.
Update vom 25.06.2026: Der Bundesrat hat dem Kanton Luzern eine Grundbewilligung für E-Voting-Versuche erteilt. Diese gilt für ein limitiertes Elektorat bis zur Abstimmung vom 26. November 2028, wie der Bundesrat mitteilt.
Der Kanton Luzern will den elektronischen Stimmkanal den Auslandschweizer Stimmberechtigten anbieten. Die Versuche starten mit der Abstimmung vom 27. September 2026. Dafür erteilte die Bundeskanzlei eine Zulassung für rund 6900 Auslandschweizer Stimmberechtigte.
Luzern hatte E-Voting bereits von 2010 bis 2019 für Auslandschweizer Stimmberechtigte angeboten. Die Versuche endeten, nachdem der Kanton Genf sein E-Voting-System eingestellt hatte. Nun setzt der Kanton auf das E-Voting-System der Schweizerischen Post. Dieses kommt auch in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau seit der Abstimmung vom 18. Juni 2023 und im Kanton Graubünden seit der Abstimmung vom 3. März 2024 zum Einsatz.
Lehren aus der Panne in Basel-Stadt
Zu den bisherigen Versuchen ziehen die Kantone und die Bundeskanzlei eine positive Bilanz. Mit Ausnahme eines Vorfalls im Kanton Basel-Stadt bei der Abstimmung vom 8. März 2026 hätten die Kantone die E-Voting-Ergebnisse planmässig ermitteln können, teilt der Bund weiter mit.
Bei diesem Vorfall konnte der Kanton Basel-Stadt 2048 E-Voting-Stimmen nicht entschlüsseln und auszählen. Als Grund dafür nannte der Kanton ein Problem "bei der Verwendung von USB-Sticks, die für die Entschlüsselung der Urne nötig sind". Das E-Voting-System der Post sei allerdings nicht dafür verantwortlich gewesen, teilte der Kanton mit. Als Ursache der Panne schloss er menschliches Fehlverhalten zumindest nicht aus.
Nach diesem Vorfall überprüften die Kantone gemäss Mitteilung des Bundesrats ihre Prozesse und ergriffen zusätzliche Massnahmen. Der Bund erachte eine Wiederholung des Vorfalls als sehr unwahrscheinlich. Dies gelte auch für den Kanton Luzern.
An der Abstimmung vom 27. September 2026 können voraussichtlich rund 181'000 Stimmberechtigte E-Voting nutzen. Auch die Kantone St. Gallen, Graubünden und Thurgau bieten den elektronischen Stimmkanal an. Dies entspricht etwa 3,24 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten. Je nach Kanton und Wohnsituation müssen sich Stimmberechtigte für E-Voting anmelden, um das für die elektronische Stimmabgabe notwendige Stimmmaterial zu erhalten. Für die Auslandschweizer Stimmberechtigten des Kantons Luzern ist dies jedoch nicht nötig.
Update vom 08.01.2026:
Kanton Luzern wagt E-Voting-Comeback
Der Luzerner Regierungsrat hat die kantonale E-Voting-Verordnung revidiert und damit den Weg für eine Rückkehr des elektronischen Stimmkanals geebnet. Wie die Staatskanzlei mitteilt, soll das elektronische Abstimmen und Wählen ab 2026 wieder möglich sein.
Konkret sollen zwischen 2026 und 2029 neue Versuche stattfinden. In einem ersten Schritt können ab September 2026 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer elektronisch abstimmen. Ab 2028 weitet der Kanton den Kreis auf ausgewählte Pilotgemeinden wie etwa die Stadt Luzern aus.
Technologisch kommt das E-Voting-System der Schweizerischen Post zum Einsatz. Dieses erfülle die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundes und sei bereits in vier anderen Kantonen erfolgreich im Betrieb, heisst es in der Mitteilung.
Eine Neuerung für Stimmberechtigte im Inland ist das Anmeldeverfahren: Wer sich für E-Voting registriert, erhält die Abstimmungs- und Wahlunterlagen künftig digital. Lediglich den Stimmrechtsausweis erhalten die Stimmberechtigten weiterhin per Post.
Nach Abschluss der Versuchsphase wird der Regierungsrat den Erfolg des Projekts evaluieren. Das letzte Wort über eine definitive und flächendeckende Einführung im Kanton hat schliesslich der Kantonsrat.
Rückkehr mit neuem Partner
Bereits von 2010 bis 2019 konnten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Kanton Luzern elektronisch abstimmen. Laut Angaben des Kantons nutzten 60 Prozent der Stimmberechtigten diese Möglichkeit. Das abrupte Ende kam 2019, als der damalige Betreiber, der Kanton Genf, dem System aus finanziellen Gründen den Stecker zog. Zusätzlich sorgten aufgedeckte Sicherheitslücken im damaligen Genfer System für ein landesweites Aus für diese E-Voting-Generation.
Mit der Wahl des Systems der Post folgt Luzern dem Beispiel anderer Kantone. Auch Basel-Stadt, Graubünden, St. Gallen und Thurgau setzen für ihre laufenden E-Voting-Versuche auf diese Lösung. Der Kanton Thurgau startet dieses Jahr eine Pilotphase mit fünf Gemeinden, um E-Voting erstmals auch für Stimmberechtigte im Inland zu testen - mehr dazu lesen Sie hier.
Originalmeldung vom 10.07.2024:
Luzern startet neuen E-Voting-Versuch
Der Kanton Luzern will seine E-Voting-Pläne wieder aufnehmen. Ab 2026 soll der elektronische Stimmkanal im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizern zur Verfügung stehen. Die erforderlichen finanziellen Mittel stellt der Kanton im Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2028 bereit, wie der Regierungsrat mitteilt. Dabei setzt Luzern auf das System der Schweizerischen Post. Mehr zum System der Post, das erstmals an den Wahlen im Juni 2023 zum Einsatz kam, lesen Sie übrigens hier.
Ab 2028 sollen zudem Luzernerinnen und Luzerner in Pilotgemeinden sowie Personen mit Sehbehinderung teilnehmen können und 2029 entscheidet der Regierungsrat, ob das Projekt weitergeführt wird.
E-Voting biete verschiedene Vorteile, darunter einen leichteren Zugang für Menschen mit Behinderungen oder weniger Aufwand für die Urnenbüros, heisst es in der Mitteilung. Zudem erhofft sich der Luzerner Regierungsrat durch das Projekt eine erhöhte Stimmbeteiligung der "digitalen Generation".
Bereits in den Jahren 2010 bis 2019 konnten Auslandschweizerinnen und -schweizer des Kantons Luzern den elektronischen Stimmkanal nutzen. 60 Prozent der Stimmberechtigten hätten diese Möglichkeit genutzt, alle Abstimmungen sowie die Nationalratswahlen seien reibungslos abgelaufen, schreibt der Kanton. Der Kanton Genf zog dem System damals wegen "knappen finanziellen und personellen Ressourcen" den Stecker. Auch Sicherheitslücken waren den Betreibern des Systems zum Verhängnis geworden, wie Sie hier lesen können.
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