Bundeskanzlei klagt Domain-Name Schweiz.ch, Suisse.ch, Svizzera.ch ein
Die Bundeskanzlei hält am Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf die Domain-Namen Schweiz.ch, Suisse.ch und Svizzera.ch fest. Sie verlangt deren Übertragung auf den Bund und hat dazu ein Verfahren vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der offiziellen Streitbeilegungsstelle für Domain-Namen, eingeleitet. Die Bundeskanzlei versucht bereits seit über sechs Jahren, den aktuellen Besitzer Stefan Frei freiwillig zu einer Übertragung auf die Schweizerische Eidgenossenschaft zu bewegen. Die vom Bund eingeklagten Adressen gehören Frei seit über zehn Jahren. Auf den Sites bietet er Texte und Links zur Politik und Geschichte der Schweiz, Gratis-E-Mail-Adressen (@schweiz.ch) sowie Accessoires im Schweizerkreuz-Design an.
Laut WIPO ist dies das erste Mal, dass ein Staat eine Domain einklagt. "Es wäre ein Leitentscheid", meinte WIPO-Mann Christian Wichert gegenüber DRS3. Die Chancen des Bundes stünden gut, sollte die Schweizer Regierung nach Schweizer Recht auf Zeichenrecht klagen können, so seine Beurteilung der Sachlage. Der Bund rechnet jedenfalls damit, dass der Fall in drei Monaten abgeschlossen ist.
Laut WIPO ist dies das erste Mal, dass ein Staat eine Domain einklagt. "Es wäre ein Leitentscheid", meinte WIPO-Mann Christian Wichert gegenüber DRS3. Die Chancen des Bundes stünden gut, sollte die Schweizer Regierung nach Schweizer Recht auf Zeichenrecht klagen können, so seine Beurteilung der Sachlage. Der Bund rechnet jedenfalls damit, dass der Fall in drei Monaten abgeschlossen ist.
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