Bundesrat bringt Breitbandanschluss in die Grundversorgung

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Der Bundesrat stellte heute Mittwoch die neuen Inhalte der Grundversorgung vor. Man wolle damit den neuen Bedürfnissen der Gesellschaft und der Wirtschaft Rechnung tragen, so der Bundesrat.
Wichtigste Neuerung ist, dass ab dem 1. Januar 2008 die gesamte Bevölkerung einen Breitbandanschluss beziehen kann. Die Anschlüsse, die bereits heute durch die Grundversorgung garantiert sind, werden durch einen neuen Anschlusstyp für den Internetzugang mit einer Mindestübertragungsrate von 600/100 KBit/s ergänzt. Für den Breitbandanschluss inklusive Sprachkanal, Telefonnummer und Eintrag im öffentlichen Telefonverzeichnis wurde eine Preisobergrenze von 69 Franken festgelegt. Ob die Preisobergrenze angemessen ist, soll 2010 überprüft werden.
Verschiedene andere Dienste werden dafür aus Grundversorgung gestrichen, nämlich Verzeichnisauskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis. Bebehalten werden soll aber die Pflicht zur Bereitstellung einer bestimmten Anzahl öffentlicher Telefonzellen.
Nun verfügt die ComCom über die nötigen Grundlagen, um im Herbst die Konzession öffentlich auszuschreiben, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird.