Bundesrat: Internet gehört zum Service public der SRG – aber mit Einschränkungen
Der Bundesrat hat der SRG eine neue Konzession für die Dauer von 10 Jahren erteilt. Die neue Konzession stützt sich auf das revidierte Gesetz und ersetzt jene aus dem Jahr 1992. Sie wird per 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Mit der neuen Konzession wird der SRG auch das Recht eingeräumt, hochauflösendes Fernsehen (HDTV) anzubieten, zudem darf sie „aktualisierte TV-Programme via Internet ausstrahlen“. „Zum Service public der SRG gehören auch Angebote im Internet“, schreibt das Bakom in seiner Mitteilung. Über genau diesen Punkt streiten sich Verleger und die SRG: Während die SRG ihr Internetangebot ausbauen möchte, wirft der Presseverband ihr vor, hier mit Konzessionsgeldern unlauter ins Kerngeschäft der privaten Medienunternehmen vorzustossen. Der Bundesrat hat darum nun eine Kompromisslösung gefunden „zwischen dem anerkannten Bedürfnis der SRG nach programmlicher und technischer Entwicklung und dem Schutz privater Anbieter vor Marktverzerrungen durch die gebührenfinanzierte SRG“. Diese sieht vor, dass Informationen auf dem Internet zeitlich und thematisch einen direkten Bezug zu den Sendungen im Fernsehen oder im Radio haben müssen.
Bereits im März, als die Verordnung zum neuen Radio- und Fernsehgesetz verabschiedet wurde, schränkte der Bundesrat die Internetaktivitäten der SRG ein, indem ihr darin Werbung oder Sponsoring im Onlinebereich weitgehend verboten wurde. Man sei zwar zufrieden, dass die neue Konzession das heutige Online-Angebot zum Nutzen der Gebührenzahlenden weiterhin zulasse, meinte SRG-Sprecher Daniel Steiner gegenüber dem Netzwocheticker. Er ergänzte aber: „Allerdings bereiten uns die Einschränkungen im Onlinebereich, insbesondere bei Werbe- und Sponsoringmöglichkeiten, Sorge mit Blick auf die Medienentwicklung. Werbung und Sponsoring verzeichnen im Onlinebereich die stärksten Zuwachsraten. Im Ausland werden Unternehmen des Service public ermutigt, ihre Online-Aktivitäten auszubauen.“
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