Bundesverwaltungsgericht stützt Swisscom
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Festlegung der Preise und Bedingungen beim Netzzugang für Wettbewerber wie bislang dem Verhandlungsprimat unterliegt. Die Regelung des Netzzugangs bleibt damit grundsätzlich Sache der Marktteilnehmer. Erst wenn sich diese nicht einigen können, kann die Eidgenössische Kommunikationskommission Comcom auf Gesuch hin strittige Punkte festlegen.
Im Oktober 2008 hatte die Comcom das Bundesverwaltungsgericht angerufen und gefordert, dass Drittanbieter über eine direkte Drittwirkung von einer behördlichen Preissenkung automatisch profitieren können. Somit hätten die von ihr festgelegten Preise von Gesetz wegen auch für Anbieter gegolten, die gar kein Gesuch auf Preisfestsetzung eingereicht haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Praxis aber nun verneint und beruft sich dabei auf folgenden Grundsatz: „Haben sich die Parteien geeinigt, besteht keine Zuständigkeit der Comcom“. Somit behalten die Interkonnektionsverträge für die Jahre 2000 bis 2006 ihre Gültigkeit - es sei denn, ein Zivilgericht würde sie als widerrechtlich qualifizieren.
Empower Conference
Wo Unternehmen den heiligen Gral der KI-Transformation finden
Uhr
Hosting in der Schweiz
Open Circle lanciert Open-Source-Lösung für E-Mail und Kalender
Uhr
Claude meets CRM
Salesforce und Anthropic lancieren Claudeforce
Uhr
Um bis zu 10 Prozent
Microsoft erhöht offenbar Preise von Windows-OEM-Lizenzen
Uhr
Eigenes Messageboard für Kommunikation
Update: Über 700 KI-Agenten haben Hugging Face gehackt gemäss OpenAI-Untersuchung
Uhr
Advertorial von MondayCoffee
KI wird zum gnadenlosen Auditor des Digital Workplace
Uhr
André Tasca
Gobugfree baut Geschäftsleitung mit Ex-Glenfis-CEO aus
Uhr
EPFL News
Miniroboter fliegen mit Schall
Uhr
Übergrosses Meerschweinchen findet neuen Freund
Auch Capybaras können verspielten Hunden nicht widerstehen
Uhr
Digitalpolitik
Überbordende Digitalregulierung: Weniger ist oft mehr
Uhr