Das Bakom untersucht gegen Cablecom wegen möglicher Konzessionsverletzung
Dass Cablecom den Zugang zu ihrem digitalen Fernsehangebot an den Kauf eines Set-Top-Geräts koppelt, stösst Kunden, dem Konsumentenschutz und dem Preisüberwacher schon seit längerem sauer auf. Schon vor zwei Jahren hat offenbar auch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ein Verfahren eingeleitet, das prüft, ob Cablecom damit gegen seine Konzession verstösst. Die Konzession besagt nämlich, dass der Vertrag über das Abonnementsfernseh-Angebot nicht vom Kauf oder der Miete eines Decoders der Cablecom abhängig gemacht werden dürfe. Ein Verfahren sei bereits im April 2005 eröffnet worden, erklärte der Bakom-Sprecher Bernhard Bürki gegenüber der NZZ am Sonntag. Mit einem Abschluss des Verfahrens rechnet Bürki allerdings erst im nächsten Jahr.
Aus demselben Grund bereitet auch die die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) eine Anzeige zuhanden der Wettbewerbskommission (Weko) vor. Für die SKS besteht kein Zweifel, dass Cablecom ihre Konzession seit nunmehr vier Jahren verletzt. Und für sie ist es unverständlich, weshalb das Bakom erst im Frühling 2005 aktiv wurde, die Weko habe das Bakom bereits im Februar 2003 auf eine mögliche Konzessionsverletzung aufmerksam gemacht.
Aus demselben Grund bereitet auch die die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) eine Anzeige zuhanden der Wettbewerbskommission (Weko) vor. Für die SKS besteht kein Zweifel, dass Cablecom ihre Konzession seit nunmehr vier Jahren verletzt. Und für sie ist es unverständlich, weshalb das Bakom erst im Frühling 2005 aktiv wurde, die Weko habe das Bakom bereits im Februar 2003 auf eine mögliche Konzessionsverletzung aufmerksam gemacht.
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