Telko vs. Konsumentenschutz

Update: Bezirksgericht befindet Kündigungsklauseln von Sunrise für rechtswidrig

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von René Jaun und ahu

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat den Telko Sunrise verklagt. Grund sind dessen Vertragsklauseln zu Preiserhöhungen und Abkündigungen. Das Bezirksgericht Zürich gibt dem Konsumentenschutz recht, doch Sunrise will das Urteil weiterziehen.

(Source: Tiko - stock.adobe.com)
(Source: Tiko - stock.adobe.com)

Update vom 4.5.2026: Im Rechtsstreit zwischen Sunrise und der Stiftung für Konsumentenschutz hat das Bezirksgericht Zürich ein erstes Urteil gefällt. Es heisst die Klage seitens Konsumentenschutz gut, wie die Stiftung mitteilt. Demnach müsse Sunrise nach teuerungsbedingten Preiserhöhungen ein ausserordentliches Kündigungsrecht gewähren. Zudem müsse der Telko auch schriftlich eingereichte Kündigungen akzeptieren, anstatt auf telefonischem oder Chat-Kontakt zu bestehen.

In ihrer Mitteilung spricht die Stiftung für Konsumentenschutz von einem "grossen Erfolg für die Rechte der Konsumentinnen". Nicht mit dem Urteil einverstanden ist Sunrise. Gegenüber "SRF" gibt der Telko bekannt, den Entscheid vor Obergericht anzufechten. Das Urteil des Bezirksgerichtes sei "teilweise rechtlich unbegründet und fehlerhaft", und in einem ähnlichen Fall aus der Vergangenheit habe das Obergericht die Klage abgewiesen.

In der Praxis ändert sich vorerst für Sunrise-Kundschaft noch nichts. Die nächste teuerungsbedingte Preiserhöhung hat der Telko Ende April 2026 angekündigt. Demnach steigen diverse Abopreise zum 1. August 2026 um zwischen 0.50 und 2.00 Franken.

 

Originalmeldung vom 06.09.2024:

Konsumentenschutz reicht Klage gegen Sunrise ein

Sunrise hat eine neue Klage am Hals. Eingereicht hat sie die Stiftung für Konsumentenschutz. Sie wirft dem Telko vor, gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstossen, wie es in einer Mitteilung heisst.

Konkret kritisiert die Stiftung zwei Klauseln, die in vielen Sunrise-Verträgen auftauchen: Das Unternehmen erlaube sich erstens, die Preise aufgrund der Teuerung zu erhöhen, ohne dass Kundinnen und Kunden kündigen können. Dies schreibt aber nicht nur Sunrise in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Auch Swisscom und Salt tun dies, wie der Konsumentenschutz schreibt. Und: "Sollte die Teuerung wieder sinken, sehen sie keine Verpflichtung vor, die Tarife nach unten anzupassen", merkt die Stiftung an.

Zweitens akzeptiere Sunrise nur Kündigungen via Telefon oder Chat und nicht per Briefpost. Dies könne für die Betroffenen "sehr aufwändig und zermürbend" sein, wie es in der Mitteilung heisst.

Die Klage der Stiftung ist eine weitere Runde in einem schon länger andauernden Streit zwischen Sunrise und Konsumentenschützern. Schon 2021 kündigte SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo an, mit einem parlamentarischen Vorstoss gegen die Kündigungsklausel vorzugehen. Im Herbst 2023 ging das Bundesgericht nicht auf eine Beschwerde eines verärgerten Kunden deswegen ein, worauf das Magazin "K-Tipp" ankündigte, eine Klage einzureichen.

Die AGB-Klauseln zum Erhöhen der Abopreise ohne Kündigungsrecht führten die grossen Telkos erst im Jahr 2023 ein. Sie verärgerten damit nicht nur Kundinnen und Kunden, sondern auch den Preisüberwacher, der riet, sich von den grossen Telkos abzukehren. Schliesslich kürte der Konsumentenschutz die Teuerungsklausel zum Ärger des Jahres 2023.

Man habe alle drei Telekom-Unternehmen aufgefordert, die Teuerungsklausel wieder aus ihren AGBs zu löschen, teilt die Stiftung für Konsumentenschutz mit. Sunrise solle auch die Kündigungsklausel wieder rückgängig machen. Doch kein Anbieter sei bereit gewesen, auf diese Klauseln zu verzichten. Ein Schlichtungsverfahren zwischen Sunrise und der Stiftung habe keine Einigung gebracht.

Auf Anfrage der Redaktion teilt Sunrise mit, die Klageschrift liege dem Unternehmen noch nicht vor und es werde aufgrund des laufenden Verfahrens nicht auf Einzelheiten eingehen. Der Telko verweist aber hinsichtlich der Kündigungsklausel auf die vom Gericht bereits gefällten Urteile in Zusammenhang mit der erwähnten Kundenbeschwerde. Sowohl das Bezirksgericht Bülach (Dezember 2022) wie auch das Obergericht Zürich (Juli 2023) prüften die Bestimmung und befanden sie als nicht missbräuchlich im Sinne des UWG. "Hinsichtlich der Teuerungsklausel in unseren AGB gehen wir davon aus, dass diese ebenfalls rechtens ist", fügt Sunrise hinzu.

 

Lesen Sie ausserdem: Unlängst reichte der Konsumentenschutz gegen den Ticketwiederverkäufer Viagogo Strafanzeige ein. Nutzende der Website werden gedrängt, sofort zu bestellen und transparente Informationen zum Preis fehlen. Mehr dazu lesen Sie hier.

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