Der Arm der Justiz wird immer länger

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Wer einen anderen im Internet beleidigt, muss damit rechnen, auch im Ausland dafür vor Gericht gestellt zu werden. Einen solchen Präzedenzfall schaftte eine australische Gerichtsentscheidung. Das australische Oberste Gericht lehnte gestern Dienstag den Einspruch der US-Nachrichtenagentur Dow Jones ab, einen Rechtsstreit über einen von ihnen veröffentlichten Bericht in Australien zu behandeln. Der australische Millionär Joseph Gutnick hatte gegen eine Berichterstattung über seine mutmassliche Steueraffäre geklagt, die vor zwei Jahren auf einer zu Dow Jones gehörigen Webseite erschienen war. Der Bericht wurde zwar von den USA aus im Internet publiziert, Gutnick argumentierte aber erfolgreich, dass er auch in Australien gelesen werden könne. Nun kann er den Fall vor einem Gericht in Victoria verhandeln lassen. Das australische Gericht befand, dass Online-Herausgeber überall dort für Rufschädigungen belangt werden können, wo die Veröffentlichung gelesen werden kann, also in allen Ländern, in der ein Internetzugang möglich ist. Kritiker befürchten, dass es durch diesen Gerichtsentscheid zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten in den verschiedensten Ländern mit unterschiedlichen Rechtssystemen kommen könnte. Denn der lange Arm der lokalen Justiz eines Landes kann sich nun theoretisch über das gesamte Internet erstrecken, und Internet-Publikationen können für ihre Inhalte überall auf der Welt belangt werden.