Deutsche Provider sollen Sites sperren

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Vor einer Woche hatte die Bezirksregierung Düsseldorf 56 Internet-Provider aus Nordrhein-Westfalen (NRW) aufgefordert, vier amerikanische Sites für deutsche User zu sperren. Darunter war unter anderem auch rotten.com. Die Bezirksregierung beruft sich dabei auf den Medienstaatsvertrag (MdStV). In dem Vertrag heisst es, dass ein Zugangsprovider zur Sperrung einer Website verpflichtet werden kann, wenn die direkte Sperrung nicht durchführbar oder nicht Erfolg versprechend ist. Allerdings muss diese Sperrung technisch möglich und zumutbar sein. Nach Meinung von Juristen biete der MdStV aber keine Rechtsgrundlage für Provider. Provider seien keine Mediendienste, sondern müssten als Teledienste eingestuft werden. Die Bezirksregierung sei deshalb nicht zuständig. Hinzu kommt, dass die Sperrung nur Kunden beträfe, die einen Proxyserver nutzten, die Standleitungskunden sind nicht betroffen. Theoretisch müsste man die Standleitungskunden eines Providers dann dazu zwingen den Proxy zu nutzen. Das Hauptproblem ist, dass die Bezirksregierung zwar die Rechtsaufsicht über Mediendienste in NRW hat, gegen Anbieter aus anderen Bundesländern aber machtlos ist.