Deutscher Bundestag beschliesst Spam-Verbot

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Der deutsche Bundestag hat am 1. April eine Opt-in-Regelung für den Versand von Werbe-E-Mails sowie für Marketing-Telefonate in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgenommen. Das revidierte UWG ermöglicht es direkten Mitbewerbern, Verbraucherverbänden und den Industrie- und Handelskammern, gegen Versender von Spam-Mails vorzugehen. Endkunden respektive Verbraucher erhalten hingegen kein Klagerecht. Initiativ-Anrufe von Callcentern, so genannte "Cold Calls", bleiben auch im revidierten UWG verboten. Werben darf auch hier nur, wer zuvor die Zustimmung des Reklameempfängers eingeholt hat. "Eine erhebliche Verbesserung des Verbraucherschutzes stellt der im UWG neu eingeführte Gewinnabschöpfungsanspruch dar", betonte das Bundesjustizministerium. Wer zahlreiche Verbraucher vorsätzlich um kleine Beträge prelle und so zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern wettbewerbswidrige Gewinne erwirtschafte, werde diese künftig nicht behalten können. Diese Regelung zielt auf unseriöse Anbieter von 0190-Mehrwertdiensten. Die Gesetzesänderung wird wahrscheinlich noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten.