Digitaler Brief wird Teil des Grundauftrags der Post
Der Bund will die Post beauftragen, Briefe künftig auch digital zuzustellen. Gleichzeitig lockert er die Vorgaben für die physische Briefzustellung. Die Post befürwortet die Verordnungsrevision, sieht diese aber nur als ersten Schritt.

Wer vom Postweg spricht, meint damit heute die Übermittlung eines papiernen Briefes durch die Post. Doch dies könnte sich dereinst ändern, denn bald schon könnte die Schweizerische Post Briefe ganz offiziell auch digital zustellen. Der Bundesrat will den Grundauftrag an die Post nämlich anpassen. Die entsprechende Verordnungsrevision schickte er am 16. April 2025 in die Vernehmlassung.
Die Grundversorgung der Post solle dem hohen Digitalisierungsgrad von Bevölkerung und Unternehmen stärker Rechnung tragen und um digitale Angebote erweitert werden, begründet der Bundesrat in der Mitteilung die Vernehmlassung.
Tiefere Vorgaben für physische Zustellung
Den neu vorgesehenen digitalen Zustellkanal sieht er als Ergänzung, der nicht die physische Grundzustellung ersetzen solle. Allerdings nutzt der Bundesrat die Verordnungsrevision auch, um die Qualitätsvorgaben für die physische Postzustellung zu lockern. Jene für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen sollen in der Grundversorgung auf 90 Prozent herabgesetzt werden (heute: Briefe 97 Prozent, Pakete und abonnierte Tageszeitungen 95 Prozent). Ausserdem muss die Post künftig Briefe nicht mehr "in ganzjährig bewohnte Häuser", sondern "in ganzjährig bewohnte Siedlungen" zustellen. All dies solle es der Post ermöglichen, "ihre Abläufe betriebswirtschaftlich zu optimieren und damit die Grundversorgungsdienste effizienter und kostengünstiger zu erbringen", schreibt der Bundesrat.
Auch bezüglich der von der Post erbrachten Banking-Services schreibt der Bund mehr Digitalisierung in den Grundauftrag, nämlich ein für Online-Zahlungen akzeptiertes Zahlungsmittel (z. B. Debitkarte oder Bezahl‑App) und den digitalen Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr (E-Banking).
Post will grundlegende politische Diskussion
In einer ersten Stellungnahme bezeichnet die Post die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen als "wichtige Weichenstellung". Man habe sich in den letzten Jahren auf die sichere und verlässliche Übermittlung von digitalen Informationen spezialisiert, erklärt das Unternehmen. Nicole Burth, Mitglied der Konzernleitung und Leiterin des Bereichs Digital Services, sagt: "Wenn eine Kundin zukünftig einen Brief per Post verschickt, hat sie die Möglichkeit, diesen digital aufzugeben. In diesem Falle kann der Empfänger dann wählen, ob er die Sendung physisch oder digital erhalten möchte. Damit ist die Wahlfreiheit den Kundinnen und Kunden überlassen. Wir sind überzeugt, dass der hybride Brief der richtige Weg ist für die Schweiz und für die Modernisierung des postalischen Grundversorgungsauftrages."
Beim hybriden Brief sollen Kundinnen und Kunden die Zustellungsart selber wählen können. (Source: zVg)
Was die Senkung der Qualitätsvorgaben für die physische Zustellung angehe, so ermöglichten diese mehr Spielraum bei ausserordentlichen Ereignissen wie Zugausfällen oder Tunnelsperrungen, schreibt die Post weiter. Von der zweiten Lockerung – bezüglich der Zustellung in alle ganzjährig bewohnten Siedlungen anstatt alle ganzjährig bewohnten Häuser – wären rund 2 Prozent aller Schweizer Haushalte betroffen. Sie würden alternative Zustelllösungen erhalten und die Umstellung würde über einen Zeitraum von 10 Jahren erfolgen.
Bei den von der Bundesverwaltung ausgearbeiteten Verordnungsänderungen will es die Post aber nicht bewenden lassen. In der Mitteilung schreibt der Konzern, er sei "darauf angewiesen, dass eine grundlegende politische Diskussion über einen zeitgemässen Grundversorgungsauftrag ab dem Jahr 2030 geführt wird."
Die entsprechende Möglichkeit hält sich auch der Bund offen. Er reagiert mit der Verordnungsrevision auf einen im Frühling 2024 verabschiedeten Bericht zur Modernisierung und Stabilisierung der Post. Die vorgeschlagenen "Erleichterungen" bei den Qualitätsvorgaben dürften die Post um jährlich bis zu 45 Millionen Franken entlasten, heisst es in der Mitteilung zum Bericht. Mittel- bis längerfristig sei aber eine umfassende Modernisierung der Grundversorgung unumgänglich, räumt der Bundesrat ein. Doch auf weitere Massnahmen legte er sich bislang noch nicht fest. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) soll ihm im Verlauf des Jahres 2025 jedoch die Eckwerte für eine Revision des Postgesetzes im Hinblick auf die Ausgestaltung der Grundversorgung ab 2030 unterbreiten.
Die Post übernahm in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe Schweizer Unternehmen aus der Digitalbranche. Bei rivalisierenden Unternehmen sorgte sie damit für Unmut und beschäftigte die Aufsichtsbehörden und die Gerichte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gangnam Style im Mittelalterstil

Update: Softwareone verzichtet auf Mindestannahmeschwelle für Crayon-Übernahme

Mehr Grips für den Bot

Am 30. April erscheint die neue Netzwoche

Zukunftssichere Unternehmenskommunikation durch innovative KI

KI-Trend im ITSM – ein Balance-Akt zwischen Effizienz und Datenschutz

Quickline steigert Umsatz auf 248 Millionen Franken

So geht Zeitsparen mit KI

KI-Integration in KMU: Mit lokaler Intelligenz zu mehr Prozesseffizienz
