Deutscher Provider muss US-Nazisites nicht sperren
Ein deutscher Provider, der sich gegen die von der Regierung Nordrhein Westfalens geforderten Sperrung von amerikanischen Nazisites gewehrt hat, muss diese nun nicht vornehmen. Als erstes Gericht hat das Verwaltungsgericht Minden die von der Bezirksregierung Düsseldorf angeordnete sofortige Vollziehung der Sperrungsverfügung abgelehnt. Durch die Entscheidung ist nun klargestellt, dass die Sperrungsverfügung von dem beteiligten Provider bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache nicht umgesetzt werden muss. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft hat diese Entscheidung des Gerichts in einer Stellungnahme als kompetent und sachgerecht begrüsst. Obwohl damit weder die Rechtmässigkeit noch die Rechtswidrigkeit der Sperrungsverfügung vorweggenommen wird, sieht der eco-Verband von der Entscheidung eine erhebliche Signalwirkung für die übrigen 17 anhängigen Gerichtsverfahren ausgehen: Das Gericht hat erkannt, dass die Sperrverfügung nicht sperrt, nicht in Nordrhein-Westfalen und schon gar nicht darüber hinaus, so Rechtsanwalt Oliver J. Süme, Vorstand Recht und Neue Medien des eco e.V.
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