eBay muss nicht für illegale Angebote haften

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Der San Francisco Superior Court hat entschieden, dass eBay keine Verantwortung übernehmen muss für illegale Angebote, welche Mitglieder auf der Auktions-Site platzieren. Damit ist ein weiterer Versuch gescheitert, einen Dienstanbieter für die publizierten Inhalte verantwortlich zu machen. Die Klage kam von einem Fan der Musikgruppe Grateful Dead, der auf diese Weise gegen die Versteigerung illegal angefertigter Konzertmitschnitte vorgehen wollte. Die Strategie des Kläger-Anwalts Perkins stellt nicht auf die Verletzung des Copyrights ab, sondern er wollte das Gericht glauben machen, dass normale Auktionshäuser oder Musikgeschäfte Live-Mitschnitte auch nicht verkaufen dürften. Nach Verkündigung des Urteils kündigte Perkins an, dass die Klägerpartei Berufung einreichen wolle.