Ebook-Knacker nicht schuldig

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Die russische Softwarefirma ElcomSoft hat mit ihrer Software Advanced eBook Processor nicht gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstossen. Dies haben die Geschworenen gestern Dienstag nach einer dreitätigen Verhandlung in den USA beschlossen und damit in der ersten Verhandlung um die 1998 beschlossene Digital Millennium Copyright Act dieser eine Abfuhr gegeben. Urheberrechtsexperten glauben, dass das Urteil die US-Regierung künftig von der Verfolgung ähnlicher Fälle abhalten werde. In einem viel beachteten Prozess wurde ElcomSoft angeklagt, weil die russische Softwarefirma ein Progamm entwickelt hat, das den Kopierschutz von Adobes eBooks entfernt. Die Geschworenen waren sich zwar einig, dass dies illegal sei, die juristische Diskussion drehte sich aber um die Frage, ob ElcomSoft von den entsprechenden Bestimmungen des US-Rechts gewusst habe und somit bewusst und absichtlich gegen diese Bestimmungen verstossen habe. Die Jury kam zu dem Schluss, dass eine Firma nicht Millionen von Dollar in die Entwicklung, das Marketing und den Vertrieb eines Produktes investieren würde, wenn sie sich bewusst wäre, dass dieses Produkt illegal sei und ein daraus resultierendes Gerichtsverfahren die Firma ruinieren würde. Ursprünglich sollte nicht nur ElcomSoft, sondern auch ihr Programmierer Dimitry Sklyarov vor Gericht gestellt werden. Der Russe war im Juli 2001 nach einem Vortrag im Rahmen der Hacker-Konferenz Defcon9 verhaftet worden. Im Dezember vergangenen Jahres einigten sich die Anwälte von Sklyarow und die kalifornische Staatsanwaltschaft jedoch darauf, dass der Software-Entwickler freigelassen werde, wenn er sich verpflichte, im Prozess auch gegen seinen Arbeitgeber ElcomSoft als Zeuge auszusagen.