ETH-Prof vom Vorwurf des Rassismus freigesprochen

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Am Dienstag, 10. September, wurde Thomas Stricker (39), Assistenzprofessor für Informatik, vom Bezirksgericht Zürich vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Er war im Frühjahr 2000 angeklagt worden, weil er seine Website mit einer antirassistischen Site verlinkt hatte, die über Links wiederum auf Websites mit rassistischem Inhalt führte. Das Bezirksgericht hat nun entschieden, dass er für Links auf anderen Sites nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Es sei nicht zumutbar, alle auf fremden Websites aufgeführten weiterführenden Links zu überprüfen. Die Onlinezeitung ETH Life berichtet, das Gericht habe den Entscheid auch damit begründet, dass Stricker keineswegs die Förderung einer rassistischen Propagandaaktion betrieben habe, da auf eine Webseite zur Bekämpfung von Rassismus verwiesen wurde. Das Urteil habe auch den von der Verteidigung dargelegten Grundrechtskonflikt zwischen dem Recht auf Schutz vor der Verbreitung rassistischer Hetze und dem Recht auf Lehr- und Forschungsfreiheit eines Professors anerkannt. Stricker war es bei seiner Site um eine medienrechtliche Diskussion über die Regulierung von Inhalten im Internet gegangen. Wie die ETH Life berichtet, sei der Anlass dazu die Vernehmlassung zu den neuen ETH-Richtlinien für Telematik (BOT) gewesen. Stricker verfasste damals im Auftrag des Departements Informatik und der Dozentenkommission ein Positionspapier. laut NZZ vom 11. September habe die Richterin betont, dass auch der subjektive Tatbestand der Anklage nicht gegeben sei, da keinerlei Hinweise vorlägen, dass der Angeklagte rassistisches Gedankengut teile. Es ist noch offen, ob der Entscheid der Einzelrichterin über diesen für die Schweiz grundlegenden Fall von der Staatsanwaltschaft weitergezogen wird.