EU verschärft Meldepflicht bei Datenklau
Eine neue EU-Vorschrift sieht eine 24-stündige Meldefrist bei Datenklau von persönlichen Kundendaten in Unternehmen vor.
Eine neue EU-Vorschrift zur Meldefrist bei Cyber-Attacken tritt am 25. August offiziell in Kraft. Die Vorschrift schreibt Unternehmen eine Meldepflicht von Datenpannen und Datendiebstahl innert einer 24-stündigen Frist vor. Die neue Regelung wird vorerst nur für Telekombetreiber und Internet-Provider gelten.
Unternehmen müssen Diebstahl, Verlust oder unbefugten Zugriff auf persönliche Daten ihrer Kunden an die zuständigen Behörden melden. Dies beinhaltet unter anderem E-Mails, Verbindungsdaten und IP-Adressen.
"Die von den neuen Regelungen vorgegebene straffe Meldefrist erlaubt keine Fehler, und Unternehmen sollten deshalb eine Strategie fahren, die ihnen klare Einblicke in jede einzelne Aktivität im Netzwerk erlaubt", kommentiert Ralph Kreter von Logrhythm in einer Medienmitteilung die neue Verordnung.
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