Anti-Internetpiraterie-Abkommen

Federführender Ausschuss gegen ACTA

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Der bei ACTA federführende EU-Handelsausschuss stellt sich klar gegen das Abkommen. Der Entscheid dürfte Signalwirkung für die Gesamtabstimmung im EU-Parlament Anfang Juli haben.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) findet auch im fünften EU-Ausschuss keine Mehrheit. Nachdem sich in der ersten Juniwoche bereits der Justiz-, Rechts-, Industrie- und Entwicklungsausschuss gegen ACTA gestellt haben, lehnte heute auch der Handelsausschuss des Europaparlament das umstrittene Abkommen ab.

Mit einer knappen Zweidrittelmehrheit stimmten 19 Parlamentarier des EU-Handelsausschusses (INTA) gegen ACTA und siegten über 12 Befürworter. Das Votum des Handelsausschusses ist besonders bedeutsam, da er für das Abbkommen zustädnig ist. Die Entscheidung ist als Empfehlung für die EU-Parlamentarier zu verstehen, die am 4. Juli im Plenum über ACTA abstimmen werden. ACTA steht somit kurz vor dem Aus.

Proteste und Demonstrationen

Die Netzgemeinde schlug gegen das Abkommen bereits Anfang Jahr Alarm. Europaweit fanden unter der Führung der Piratenparteien und anderen Aktivisten Demonstrationen und Proteste statt. Gegner befürchten, dass die Privatsphäre der Internetnutzer verletzt wird und grosse Mitgliedsländer ihre Urheberrechtsgesetzgebung kleineren Ländern aufdrängen könnte.

Michael Gregr, Präsident der Kantonalen Sektion Piratenpartei Zürich, liess im Februar anlässlich der Demonstration in Zürich gegenüber der Netzwoche verlauten, dass mit dem Abkommen die Rechte der Internetnutzer mit Füssen getreten und "wenn man es extrem ausdrücken möchte" sogar die Unschuldsvermutung aufgehoben würde.

Die Zahl der Befürworter schwindet

Mittlerweile haben mehrere Länder die Unterzeichnung des Vertrages ausgesetzt, darunter die Niederlande, Polen und Slowenien. Auch der Bundesrat teilte Anfang Mai mit, die Ratifizierung vorerst aufzuschieben. Das Abkommen wird zurzeit auch im europäischen Gerichtshof (EuGH) auf die Frage hin untersucht, ob die Bestimmungen überhaupt mit den Grundrechten vereinbar wären. Auch die europäische Datenschutzbehörde hat mittlerweile Bedenken angemeldet.

Falls das europäische Parlament ACTA ablehnt, fällt die Ratifizierung des Abkommens durch die EU weg. Die Unterschriften der 22 Mitgliedsstaaten, die bereits unterschrieben haben, würden damit nichtig. Sie könnten dem Abkommen nicht mehr beitreten.