Frankreich verordnet sich E-Health-Karte
Die französische Nationalversammlung hat mit der Verabschiedung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen den Weg geöffnet für die Entwicklung einer elektronischen Gesundheitskarte. Die "Carte vitale 2" soll hostbasiert alle Informationen über eine zentrale Patienten- und Rezeptdatei im Internet zugänglich machen. Damit sollen unter anderem Mehrfachverschreibungen von Medikamenten und tödliche Medikamentenkombinationen verhindert werden.
Der Speicher auf der französischen Karte dient allein der Aufnahme biometrischer ID-Merkmale, die wie im europäischen Reisepass aus Fingerabdruck und Gesichtserkennung gewonnen werden sollen. Damit soll die E-Health-Karte fälschungssicher werden und eine schnelle Authentifizierung des Patienten auch bei nicht vorhandener Internet-Verbindung gestatten. Mit der Carte vitale 2 wird in Frankreich auch eine Praxisgebühr von einem 1 Euro eingeführt, die bei jedem Arztbesuch bezahlt werden muss.
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