Freisprüche im Mannesmann-/Vodafone-Prozess
Im Mannesmann-Prozess sind der heutige Chef der Deutschen Bank, der Schweizer Josef Ackermann, und die übrigen fünf Angeklagten vom Landgericht Düsseldorf freigesprochen worden. Die Strafkammer entlastete die Angeklagten vom Untreue-Vorwurf im Zusammenhang mit den Millionenzahlungen bei der Übernahme des Mannesmann-Konzerns durch Vodafone. Nach Ansicht der Staatsanwälte hatten die angeklagten Manager und Gewerkschafter bei der Mannesmann-Übernahme im Jahr 2000 Prämien und Pensionsabfindungen in Höhe von mindestens 57 Millionen Euro veruntreut. Die Freisprüche waren erwartet worden, nachdem das Gericht den Angeklagten bereits Ende März in einer Zwischenbilanz Straffreiheit in Aussicht gestellt hatte, schreibt die sda. Die Düsseldorfer Wirtschaftsstrafkammer hatte in einem Rechtsgespräch mit den Verfahrensbeteiligten die Auffassung vertreten, die Zahlungen seien zwar aktienrechtlich unzulässig, erfüllten aber nicht den Straftatbestand der Untreue. Der Prozess dauerte über sechs Monate und begann mit dem von vielen als arrogant empfundenen Auftritt Ackermanns unter hochgehaltenem V-Victory-Zeichen.
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