Gebühren auf mp3-Player vorerst erfolgreich abgewehrt

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Zwischenerfolg für die Swico. Anfang 2006 hatte die Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten einer Abgabe auf digitale Speichermedien zugestimmt, worauf der Schweizerische Wirtschaftsverband für Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO) Beschwerde erhoben hatte. Im Februar 2006 gewährte das Bundesgericht dieser aufschiebende Wirkung. Nachdem die Schiedskommission die Begründung ihres Entscheides vorgelegt hatte, sind auch die vier Konsumentenschutzorganisationen acsi, FRC, kf und SKS sowie der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) und erneut die Swico mit Beschwerden ans Bundesgericht gegangen. Gestern teilte das Bundesgericht nun mit, dass sie diesen Eingaben ebenfalls aufschiebende Wirkung erteilt hat. Gemäss früheren Angaben der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hätte eine Abgabe den Verkaufpreis eines MP-3-Player mit bis zu 30 Franken und eines Videorecorders mit integrierter Festplatte um 90 Franken verteuert.