Insieme: Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorläufig freigestellt
ESTV-Direktor Urs Ursprung ist vorläufig freigestellt. Wie aus einem Bericht hervorgeht, soll er sich bewusst nicht an die geltenden Beschaffungsregeln gehalten haben.
Die Wirbel, die das Informatikprojekt Insieme in letzter Zeit verursacht hat, kommen nicht zur Ruhe. Aufgrund der Ergebnisse der eingeleiteten Administrativuntersuchung hat Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf den Direktor der ESTV, Urs Ursprung, vorläufig freigestellt.
Im Bericht, der im Rahmen der Administrativuntersuchung erstellt wurde, ist man zum Schluss gekommen, dass die ESTV im Rahmen des Projektes Insieme wiederholt und bewusst gegen beschaffungsrechtliche Vorgaben verstossen habe. Die Verstösse seien auch nach mehrfachen und unmissverständlichen Weisungen der Departementsführung fortgesetzt worden, zudem seien die betroffenen Auftragsvolumen ausserordentlich hoch.
Vertuschung nicht geglückt
Der Entscheid zum Verstoss gegen die beschaffungsrechtlichen Vorschriften sei vom Direktor der ESTV gefällt worden und daher von diesem zu verantworten. Zudem hätten die Beteiligten versucht, die Umgehung der Beschaffungsregeln geheim zu halten: "Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang die Aussage des Direktors der ESTV, dass das beschaffungsrechtliche Know-How im Sinne der Kenntnis der Tricks zur Umgehung beschaffungsrechtlicher Vorgaben — und nicht zu deren Einhaltung —gefehlt habe", heisst es in diesem Zusammenhang.
Begründet worden sei die Umgehung mit einem massiven Zeitdruck und Sachzwängen, unter dem das Projekt Insieme stand. Der Bericht hingegen sieht "eine mangelnde frühzeitige Berücksichtigung der Beschaffungsprozesse in der Projektplanung" als Grund für die daraus resultierende Zeitnot.
Verdacht der "Vetternwirtschaft"
Der Bericht erwähnt zudem "ungewöhnliche Vertragskonstruktionen mit zwei Lieferfirmen". Wie den Aussagen verschiedener Hinweisgeber zu entnehmen sei, erzielten die beiden Lieferfirmen bei Vermittlungsgeschäften unüblich hohe Margen. "Zudem wurde festgestellt, dass enge persönliche Beziehungen zwischen dem Chef der Leistungsbezügerorganisation (LBO) und den beiden Firmen bestanden und noch immer bestehen."
Gestützt auf diese Feststellungen wurde eine Strafanzeige an die Bundesanwaltschaft erstattet. Am 12. Juni 2012 wurde eine Hausdurchsuchung am Wohnort und am Arbeitsplatz des Chefs LBO durchgeführt. Diese Strafanzeige richtet sich nicht gegen den Leiter ESTV, wie das Eigenössische Finanzdepartement in einer Mitteilung schreibt. Weder im Bericht noch in der Mitteilung werden der Direktor ESTV noch der Chef LBO oder die Finanzministerin namentlich erwähnt. Die Leitung der ESTV übernimmt interimistisch der stellvertretende Direktor, Samuel Tanner.

Eine Liebeserklärung an die Nudel

Sicherheitslücke in Bluetooth-Kopfhörern ermöglicht Angreifern volle Kontrolle

Wingo triumphiert bei Kundenzufriedenheit - grosse Provider schwächeln

Institutionelle Investoren und Krypto – wo stehen wir wirklich?

Sicherheitslücken klaffen in Hunderten Druckern - eine erfordert Handarbeit

Update: Microsoft lässt Antivirensoftware künftig nicht mehr in den Windows-11-Kernel

E-Baubewilligung: Kanton St. Gallen wechselt Lieferanten

Francisco Fernandez eröffnet Sim-Racing-Lounge in der Sihlpost

Online Group ernennt CEO Schweiz
