Internetspielbanken sperren oder nicht sperren?
Die Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) hat rund 200 Provider und Telekommunikationsunternehmen aufgefordert, über 700 Internetspielbanken technisch so zu sperren, dass ihre Kunden keinen Zugang zu den betreffenden Sites mehr haben. Gegen diesen Entscheid wehrt sich der Verband Inside Telecom (VIT). Das neue Spielbankengesetz von 1. April verbietet ausdrücklich das Geldspiel im Internet. In einigen Ländern, wo dies nicht der Fall ist, werden allerdings Internetspielbanken betrieben, die natürlich auch in der Schweiz wohnhaften Interntusern zugänglich sind. Verschiedene Provider und der VIT haben die ESBK darauf hingewiesen, dass der Aufforderung gar nicht oder nur mit sehr grossem technischen Aufwand entsprochen werden könne. Zudem könnten Sperrungen durch Tricks immer wieder aufs neue umgangen werden. Der VIT hoff nun, dass die Spielbankkommission nicht weiter auf der Sperrung der von ihr aufgelisteten Spielbanken besteht. In Gesprächen zwischen der Spielbankenkommission und dem VIT sollen die Möglichkeiten näher ausgelotet werden, welche im Hinblick auf das Vorgehen gegenüber Internetspielbanken, die sich auf Servern in der Schweiz befinden, praktikabel sind. Dies könnten zum Beispiel Aufklärungskampagnen sein. Yves Rossier, Leiter des Sekretariats der ESBK, sagte, er sei erfreut, dass nun ein Dialog mit den Providern zustande gekommen sei. Er betonte, dass man die reinen Access-Provider keinesfalls anklage, hingegen könnten sich Hosting-Provider unter Umständen der Gehilfenschaft strafbar machen, besonders wenn sie an den nach schweizerischem Recht illegalen Internetspielbanken Geld verdienten. Die ESBK habe bereits ein Verfahren gegen ein Unternehmen angestrengt, das in der Schweiz eine Internetspielbank betreibe. In Bezug auf die ausländischen Spielbanken und die Einwände der Schweizer Provider, meinte Rossier: Dass etwas schwierig ist, ist kein Grund, es nicht zu tun. Der Aufwand für die Provider müsse allerdings im zumutbaren Rahmen bleiben. Rossier zeigte sich vor allem besorgt darüber, dass hinter vielen Spielbanken kriminelle Organisationen steckten, die auch durch Schweizer Spieler mitfinanziert würden. In Frankreich schlagen sich die Gerichte derzeit mit einem ähnlichen Problem herum. Dort geht es um die Versteigerung von Nazi-Memorabilien auf einer über Yahoo zugänglichen Auktionsplattform. Das Betreiben solcher Angebote ist in den USA im Gegensatz zu Frankreich nicht verboten. Ein Pariser Gericht hat von Yahoo aber verlangt, die Angebote für französische Nutzer unzugänglich zu machen. Yahoo hingegen betont, dass dies technisch fast unmöglich sei.
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