ISPs legen gegen Sperrverordnung Beschwerde ein

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Die letzten Donnerstag durch die Waadtländer Untersuchungsrichterin Françoise Detoux veröffentlichte Anordnung an 30 Schweizer Provider, die drei auf ausländischen Servern gehosteten Websites (http:\\www.appel-au-peuple.org, http:\\de.geocities.com/justicecontrol sowie http:\\www.swiss-corruption.com) zu sperren, stösst auch bei den ISPs auf Widerstand. Wie der Verband Inside Telecom (VIT) heute Mittwoch meldet, haben sich die meisten Provider entschieden, fristgerecht am 17. Dezember gegen die Verfügung Beschwerde einzulegen. Die Begründung der Provider: Die angeordnete Sperrung ist untauglich und damit nutzlos, da dadurch der Zugang zu den ehrverletzenden Inhalten gar nicht verhindert werden kann. So wurden diese bereits einige Tage nach der Anordnung der Untersuchungsrichterin unter einer neuen Adresse (http://www.freejustice.de) angeboten. Zudem beurteilen die Provider die Verfügungen auch aus rechtlichen Gründen als anfechtbar und wollen die gesetzliche Basis, auf der diese abgestützt sind, nun durch ihre Beschwerden abklären lassen. Schliesslich sehen die Provider in der Verfügungen eine Ungleichbehandlung, weil sie zwar an viele und wichtige, längst jedoch nicht an alle in der Schweiz tätigen Provider gerichtet sind. Mit dieser Beschwerde wollen die Provider auch eine Klärung der Rechtslage im Zusammenhang mit Sperrverfügungen gegen rechtswidrige Sites im Ausland herbeiführen. Sie sind der Meinung, dass die Behörden auf die Anordnung solcher Massnahmen grundsätzlich verzichten sollten, da diese von vornherein unwirksam seien, da weder der Täter gefasst, noch die illegalen Inhalte aus dem Internet entfernt werden können. In der EU ist diese Frage durch die E-Commerce-Richtlinie weitgehend geklärt.