Liechtenstein: E-Commerce-Gesetz verabschiedet
Die Regierung des Fürstentum Liechtenstein hat gestern den Entwurf für ein Gesetz zur Regelung des E-Commerce genehmigt.
Das neue Gesetz erlaubt eine Zulassungsfreiheit für E-Commerce-Anbieter, allerdings muss das Angebot klar ersichtlich sein, ebenso wie die natürliche und juristische Person hinter dem Angebot. Für den Abschluss von Verträgen hält der Entwurf einen umfassenden Katalog von Vorschriften bereit. Ebenso regelt das neue E-Commerce-Gesetz die Frage nach der Haftung für Inhalte: Bei der blossen Übermittlung ist ein Anbieter nicht verantwortlich, Gleiches gilt für Suchmaschinen, Zwischenspeicherung, Speicherung fremder Inhalte und Links.
Der Gesetzesentwurf wird nun interessierten Kreisen zur Stellungnahme unterbreitet, Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Entwurf bei der Regierungskanzlei anfordern.
Gleichzeitig ist ab heute Freitag Fürst Hans-Adam II mit einer eigenen Homepage präsent. Die Site widmet sich vor allem dem derzeitigen Streit um die Verfassungsänderung im Hause Liechtenstein: Gegner der so genannte „Fürsteninitiative“ fürchten um die Demokratie in Liechtenstein.
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