Verfassungs- und Gesetzesrevision

Update: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für polizeilichen Datenaustausch

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von René Jaun und Yannick Züllig und jor, lha

Bund und Kantone wollen ihre Polizeidaten künftig einfacher austauschen. Um die dafür notwendige Abfrageplattform effizienter zu machen, müssen die Bundesverfassung und ein Gesetz angepasst werden. Dazu eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung.

(Source: zVg)
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Update vom 24.2.2026. Die polizeiliche Abfrageplattform Polap ist seit 2024 in Betrieb. Kantonale Polizeidatenbanken sind daran aber nach wie vor nicht angeschlossen. Der Bundesrat will dies ändern und schickte deswegen unlängst einen Vorschlag für Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung. Die Exekutive setzt mit den Änderungswünschen die Motionen um, in denen sich das Parlament bereits mehrfach für einen effizienteren Datenaustausch der hiesigen Polizeiorgane aussprach.

Die Vernetzung der polizeilichen Datenbanken über eine gemeinsame Abfrageplattform sei für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zentral, teilt der Bundesrat mit. Beispielhaft konkretisiert er: "Bei einer Verkehrskontrolle fällt ein ausländischer Lenker mit viel Bargeld und widersprüchlichen Angaben auf. Eine Abfrage in Polap hätte gezeigt, dass sein Fahrzeug in vier Kantonen in Ermittlungen zu bandenmässigem Drogenhandel auftaucht. Die kantonsübergreifende Vorgehensweise der Täterschaft zeigt sich auch bei der Pädokriminalität und der häuslichen Gewalt. Mit Polap kann sichergestellt werden, dass Fernhaltemassnahmen bei Fällen von häuslicher Gewalt nicht an der Kantonsgrenze enden."

Konkret will der Bundesrat nun Artikel 57 der Bundesverfassung ergänzen. Im neuen Absatz 3 des Artikels erteilt er dem Bund die Kompetenz zur Regelung des Austauschs von polizeilichen Daten. Dies erfolgt aber auf fakultativer Ebene, mit einer "Kann"-Bestimmung. Diese Formulierung erlaube es dem Bund, "auf kantonale Anliegen Rücksicht zu nehmen, insbesondere auch auf die gegenwärtigen Arbeiten der Kantone an einer Konkordatslösung", heisst es in den Dokumenten zur Vernehmlassung. Verfassungsänderungen wie diese kommen in der Schweiz nicht nur ins Parlament, sondern auch vors Stimmvolk.

Nur dem fakultativen Referendum wird dagegen die Revision des Bundesgesetzes über polizeiliche Informationssysteme (BPI) unterstehen. In dessen Teilrevision regelt der Bund weitere Details zum Datenaustausch. Er will aber auch Zugriffsrechte einzelner Behörden auf polizeiliche Systeme an die heutigen Aufgaben und Bedürfnisse anpassen, wie es in der Mitteilung heisst. In den ausführlicheren Erläuterungen verweist der Bund unter anderem auf das revidierte Datenschutzgesetz. Das neue Regelwerk sei auf Verantwortung für die Datenbearbeitung ausgerichtet und verpflichte somit alle Stellen, die Daten in einem Informationssystem bearbeiten. "Dies ist schwer in Einklang zu bringen mit dem BPI, welches die einzelnen Informationssysteme regelt", schreibt der Bund.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. Mai 2026. Eine daraus resultierende Botschaft erwartet der Bundesrat bis Ende 2026.

 

Update vom 30.04.2024:

Ständeratskommission will Verfassungsänderung für polizeilichen Datenaustausch

Geht es nach der sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats, soll der Bundesrat eine Bundesverfassungsrevision ausarbeiten, um den polizeilichen Datenaustausch zwischen Bund und Kantonen zu vereinfachen. Konkret soll der Bund die Kompetenz erhalten, "die Abfrage polizeilicher Daten unter den Kantonen sowie zwischen dem Bund und den Kantonen zu regeln", wie es im Vorstoss heisst, den die Ständeratskommission einstimmig annahm.

Der Nationalrat erteilte dem Anliegen bereits im Winter 2023 seinen Segen. Dessen Sicherheitspolitische Kommission, die die Motion einreichte, begründet sie damit, dass die Kantone nicht durchgehend über die notwendigen Rechtsgrundlagen verfügen, um ihre polizeilichen Daten über die geplante Abfrageplattform (POLAP), an den Bund oder andere Kantone bekanntzugeben. Und aktuell gewähre die Verfassung dem Bund nicht die Kompetenz, dies zu ändern.

Man wolle mit dem Vorstoss die Umsetzung zweier früherer parlamentarischer Motionen abschliessen, heisst es in der Medienmitteilung der ständerätlichen Kommission. Zwar bemühten sich die Kantone bereits um "eine technische Lösung und um Fortschritte hin zu einem interkantonalen Konkordat in diesem Bereich", teilt sie weiter mit. Dennoch wolle man den Weg einer gezielten Verfassungsrevision weiter verfolgen, "um über eine zweite Option zu verfügen, sollte das Konkordat nicht zustande kommen".

Das Geschäft kommt im Sommer in den Ständerat. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Annahme.

Originalmeldung vom 09.02.2024:

EDÖB kritisiert geplante nationale Polizeidatenbank

Bund und Kantone wollen ihre Polizeidaten künftig einfacher austauschen. Dazu soll eine polizeiliche Abfrageplattform (Polap) entstehen, eine entsprechende Motion wird derzeit in der sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats beraten.

Dass die Polap es den jeweiligen Polizeibehörden erlauben soll, Daten zu Bagatelldelikten und leichteren Störungen abzugreifen, kritisiert nun Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), im Interview mit der "NZZ".

(Source: zVg)

Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (Source: zVg)

"Ich wüsste nicht, weshalb die Urner Polizei bei einer Verkehrskontrolle sehen muss, dass Sie in Lausanne illegal Abfall entsorgt haben", sagt Lobisger der Zeitung. Bereits heute hätten die Polizeibehörden mit der Amtshilfe die Möglichkeit, Personendaten aus einem anderen Zuständigkeitsgebiet zu beziehen. Aber: "Ein Polizeikorps muss begründen, weshalb es Daten über eine Person benötigt, die beispielsweise illegal Abfall entsorgt hat."

Laut dem EDÖB braucht es keine weitere Zentralisierung oder Verknüpfung von Polizeidatenbanken. Stattdessen sei es eine Digitalisierung der Amtshilfe nötig, sodass Polizeibehörden ihre Gesuche online stellen können und diese in Standardsituationen automatisiert genehmigt werden können. 

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