Mehr Konsumentenschutz bei E-Commerce

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Der Bundesrat will den Schutz der Konsumenten bei Online-Einkäufen massvoll ausbauen. Dabei sollen jedoch die in der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr geäusserten Einwände berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat am Montag das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten. Die letztes Jahr vorgestellte Vernehmlassungsvorlage löste laut EJPD bei den politischen Parteien und Organisationen unterschiedliche Reaktionen aus. Die Verbraucherkreise begrüssten die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und bedauerten teilweise, dass diese zu wenig weit gehen. Die Anbieter - unterstützt von ihren Verbänden sowie von der SVP und FDP - gewannen der Vorlage hingegen wenig Positives ab. Zwar sind sich alle grundsätzlich einig, dass der elektronische Geschäftsverkehr nur dann eine Zukunft hat, wenn die Konsumentinnen und Konsumenten Vertrauen in diese neue Form der Kommunikation haben. Umstritten bleibt aber, welche Rolle der Gesetzgeber beim Aufbau und Schutz dieses Vertrauens spielen soll. Umstritten sind Konkret das vorgeschlagene Recht des Konsumenten, Fernabsatzverträge innert sieben Tagen zu widerrufen, und die Änderungen der Bestimmungen über den Fahrniskauf, wie das Recht des Käufers, auch die Nachbesserung der mangelhafte Sache zu fordern. Der Bundesrat hält auch wegen der vergleichsweise konsumentenfreundlichen Gesetze im nahen Ausland an der Vorlage grundsätzlich fest. Das EJPD soll allerdings bei der Ausarbeitung der Botschaft die Bedenken der Vernehmlassungsteilnehmer berücksichtigen.