Update: Bundesrat will neue Vorschriften für Onlinehandel
Der Bundesrat will die Stärkung der Produktsicherheit vorantreiben und neue Vorschriften für den Onlinehandel einführen. Dazu hat er nun die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktsicherheit eröffnet.
Update vom 12.06.2026: Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktsicherheit eröffnet. Das Ziel der Teilrevision sei, die Stärkung der Produktsicherheit voranzutreiben sowie neue Vorschriften für den Onlinehandel einzuführen, heisst es in einer Mitteilung.
Insbesondere sehe die Teilrevision die Schaffung neuer Pflichten für Wirtschaftsakteure im Onlinehandel vor. Das können bei Onlineangeboten laut Mitteilung etwa Angaben zur Identifizierung von Produkten sowie Warn- oder Sicherheitshinweise sein. Zudem soll eine Kontaktstelle benannt und die Zusammenarbeit mit Vollzugsorganen gewährleistet werden.
Auch neue Instrumente für die Marktüberwachung im Onlinehandel wolle man einführen. Als Beispiele nennt der Bundesrat die Schaffung eines Informations- und Warnsystems, der Kauf von Produkten unter verdeckter Identität oder eine Zugangssperre für Onlineangebote bei Verletzung von Vorschriften. Um die Marktüberwachung im Onlinehandel zu finanzieren, soll zudem eine Aufsichtsabgabe auf im Ausland bestellte Produkte eingeführt werden.
Abgesehen von der Vernehmlassung zur Teilrevision des Produktsicherheitsgesetzes finde auch jene zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse statt, da beide konzeptuell eng miteinander verbunden seien. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. September 2026.
Originalmeldung vom 30.04.2026:
Nationalrat fordert schweizerische Produktsicherheit von ausländischen Onlineshops
Wenn ausländische Onlineshops Produkte in die Schweiz liefern, sollen diese Produkte die hierzulande geltenden Sicherheitsbestimmungen erfüllen müssen. Der Nationalrat stellt sich mit 101 zu 69 Stimmen bei 19 Enthaltungen hinter eine entsprechende Motion, wie die Parlamentsdienste berichten.
In der Motion beauftragt Benjamin Roduit von der Mitte-Fraktion den Bundesrat, die relevanten Gesetze so anzupassen, dass der Geltungsbereich der Bestimmungen zur Produktsicherheit "auf Gebrauchsgegenstände für den Eigengebrauch ausgedehnt wird, sofern diese Gegenstände über ausländische Online-Plattformen, die sich an Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz richten, eingeführt werden". Zudem sollen die Aufsichtsbehörden jene Onlineshops sanktionieren können, welche die Bestimmungen nicht erfüllen. Als mögliche Massnahmen schlägt Roduit "die Sperrung von Links zu ausländischen E-Commerce-Plattformen, behördliche Verwarnungen und Verkaufsverbote" vor.
Bedarf sieht der Politiker insbesondere beim Lebensmittelrecht, welches nicht für die Einfuhr von Konsumgütern gelte. Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit "hingegen wäre theoretisch auch auf ausländische E-Commerce-Plattformen anwendbar, es wird aber derzeit nicht umgesetzt", heisst es in der Begründung der Motion.
Bundesrat empfiehlt Ablehnung
In seiner Antwort stellt der Bundesrat zunächst klar, dass das Lebensmittelrecht zumindest teilweise für ausländische Onlineshops gilt. Nämlich dann, wenn "ein Anknüpfungspunkt" zur Schweiz bestehe. "Dies kann unter anderem ein Sitz in der Schweiz oder eine .ch-Seite sein". Ausserdem liege die Verantwortung für die Sicherheit der Produkte auf dem Markt "beim Inverkehrbringer bzw. Wirtschaftsakteur" – und Händler gehörten zu den Wirtschaftsakteuren.
Ferner weist der Bundesrat darauf hin, dass der Einkauf aus Onlineshops in der EU ähnlich sicher sei wie in der Schweiz, da dort "die rechtlichen Anforderungen und Kontrollen mit der Schweiz vergleichbar sind".
Die Motion lehnt der Bundesrat ab – in erster Linie wegen des damit verbundenen Aufwandes. Die Exekutive verweist auf die enorme Menge an Sendungen aus Asien, die Privatpersonen täglich in die Schweiz einführten. Diese Sendungen alle zu kontrollieren, wäre zu aufwändig. "Stichprobenkontrollen hätten kaum eine Wirkung und würden die Konsumentinnen und Konsumenten letztlich in falscher Sicherheit wiegen". Und schliesslich gebe es bei privat bestellten Produkten keinen verantwortlichen Importeur, der gebüsst werden könnte.
Auch die Idee, Onlineshops mit Websperren zu sanktionieren, findet kein bundesrätliches Gehör: "Die Beschränkung auf Online-Einkäufe je nach Standort (Geoblocking) eines Internetshops ist nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit rechtlich problematisch, da viele der angebotenen Produkte die rechtlichen Anforderungen der Schweiz erfüllen und zu Unrecht am Import gehindert würden. Zudem hätte das Geoblocking nur eine beschränkte Wirkung, da ein Webshop mit einer neuen Internetadresse wieder erreichbar wäre und auch gesperrte Webseiten mit technischen Mitteln umgangen werden können", schreibt der Bundesrat.
Die Konsumentinnen und Konsumenten seien weiterhin gefordert, ihre Selbstverantwortung wahrzunehmen, so die Regierung.
Das Geschäft geht nun in die zuständige Kommission des Ständerats.
Übrigens befasste sich die kleine Kammer in der Frühlingssession 2026 mit Onlineshops und stellte sich hinter eine Motion, die klarere Warenkennzeichnungen fordert. Mehr dazu lesen Sie hier.
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