Mobilfunk: Bundesrat für strenge Messauslegung

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Seit Monaten liegen sich die Mobilfunkbetreiber und das BUWAL wegen der Frage der Grenzwertmessung bei Strahlenemissionen von Mobilfunkantennen in den Haaren. Nun hat Bundesrat Leuenberger entschieden, wie in der Schweiz die Mobilfunkstrahlen gemessen werden respektive wie die Grenzwerte berechnet werden. Gemäss Entscheid Leuenberger sind die Maximalemissionen und nicht wie von den Mobilfunkbetreibern gefordert die Durchschnittswerte massgebend. Damit hält er an der bisher gültigen Praxis fest. Bei der Gewichtung von Messunsicherheiten ist der Bundesrat den Mobilfunkbetreibern dafür einen Schritt entgegengekommen. Sie wird nicht mehr prinzipiell zu Ungunsten der Mobilfunkbetreiber ausgelegt. Ebenfalls umstritten war die Definition der Mobilfunkanlagen. Nun ist klar: Mobilfunkantennen von verschiedenen Betreibern, die am gleichen Standort stehen, gelten als eine einzige Anlage. Dementsprechend wird die Strahlung von Antennen verschiedener Betreiber am gleichen Standort gemeinsam beurteilt. Die Vollzugsempfehlungen werden nun planmässig Ende Juni veröffentlicht. Sie sollen den einheitlichen Vollzug der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV) durch die Kantone sicherstellen, schreibt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Obwohl die Forderungen der Mobilfunkbetreiber weitgehend nicht erfüllt wurden, haben sie sich mit dem Entscheid abgefunden. In einer gemeinsamen Mitteilung von Orange, Sunrise, Swisscom und 3G Mobile heisst es, dass zugunsten einer höheren Rechtssicherheit auf den Grossteil der Forderungen verzichtet werde. Die beschlossenen Vollzugsrichtlinien seien jedoch nicht befriedigend. Und der Kompromiss führe zu 30 Prozent höheren Kosten und benachteilige die Mobilkommunikation in der Schweiz gegenüber EU-Ländern deutlich.