Neues System des Bundesamts für Umwelt verbessert die Kontrolle von Mobilfunkantennen
In Zukunft soll die Einhaltung der Strahlengrenzwerte von Mobilfunkantennen besser kontrolliert werden. Das Bundesamt für Umwelt empfiehlt die Einführung eines Qualitätssicherungssystems, das die ständige Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte gewährleisten soll. Orange, Sunrise und Swisscom Mobile haben sich verpflichtet, dieses System bis Ende 2006 einzuführen.
Mit der Einführung des neuen Systems können nun neue Antennen wieder bewilligt werden. Denn gemäss einer Vollzugsempfehlung des damaligen BUWAL aus dem Jahr 2002 wird der Bau von Mobilfunkantennen nur bewilligt, wenn die Strahlungsbelastung in der Umgebung der Anlage korrekt berechnet und die Grenzwerte gemäss dieser rechnerischen Prognose eingehalten werden. Für deren Einhaltung im tatsächlichen Betrieb sind die Netzbetreiber verantwortlich, wobei die Behörden dies mit Immissionsmessungen überprüfen können. Die Ausrüstung der Anlagen und deren Einstellungen hingegen wurden bisher durch die Behörden nur stichprobenweise kontrolliert. Weil jedoch die Sendeleistungen und die Senderichtungen ferngesteuert verändert werden können, hat das Bundesgericht im Frühling 2005 befunden, dass der Betrieb von Mobilfunkantennen noch besser kontrolliert werden müsse. Einige Kantone und Gemeinden haben die Bearbeitung hängiger Baugesuche für Mobilfunkantennen oder Rekurse sistiert, bis Klarheit herrscht, wie das Anliegen des Bundesgerichts umgesetzt werden kann
Das neue System wird in den Steuerzentralen der Netzbetreiber installiert und durch eine unabhängige Stelle periodisch überprüft und beglaubigt. In einer Datenbank werden die eingestellten Werte für die Sendeleistung und -richtung täglich mit den bewilligten Werten verglichen. Überschreitungen müssen innerhalb von 24 Stunden behoben werden. Das empfohlene Kontrollsystem erfasst nicht nur neue, sondern auch alle bestehenden Sendeanlagen.
Mit der Einführung des neuen Systems können nun neue Antennen wieder bewilligt werden. Denn gemäss einer Vollzugsempfehlung des damaligen BUWAL aus dem Jahr 2002 wird der Bau von Mobilfunkantennen nur bewilligt, wenn die Strahlungsbelastung in der Umgebung der Anlage korrekt berechnet und die Grenzwerte gemäss dieser rechnerischen Prognose eingehalten werden. Für deren Einhaltung im tatsächlichen Betrieb sind die Netzbetreiber verantwortlich, wobei die Behörden dies mit Immissionsmessungen überprüfen können. Die Ausrüstung der Anlagen und deren Einstellungen hingegen wurden bisher durch die Behörden nur stichprobenweise kontrolliert. Weil jedoch die Sendeleistungen und die Senderichtungen ferngesteuert verändert werden können, hat das Bundesgericht im Frühling 2005 befunden, dass der Betrieb von Mobilfunkantennen noch besser kontrolliert werden müsse. Einige Kantone und Gemeinden haben die Bearbeitung hängiger Baugesuche für Mobilfunkantennen oder Rekurse sistiert, bis Klarheit herrscht, wie das Anliegen des Bundesgerichts umgesetzt werden kann
Das neue System wird in den Steuerzentralen der Netzbetreiber installiert und durch eine unabhängige Stelle periodisch überprüft und beglaubigt. In einer Datenbank werden die eingestellten Werte für die Sendeleistung und -richtung täglich mit den bewilligten Werten verglichen. Überschreitungen müssen innerhalb von 24 Stunden behoben werden. Das empfohlene Kontrollsystem erfasst nicht nur neue, sondern auch alle bestehenden Sendeanlagen.
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