NR-Kommission: Konkrete Bedingungen für letzte Meile

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Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) hat ihre Detailberatung zur Revision des Fernmeldegesetzes abgeschlossen. Dabei hat sie die bereits Mitte Mai getroffenen Grundsatzentscheide betreffend der Liberalisierung der letzten Meile konkretisiert. Grundsätzlich hält die KVF fest: Die Konkurrenz der Swisscom soll den Zugang zu den Haushaltsanschlüssen erhalten, wenn sie auch bereit ist, zu investieren. Wer schnellen Bitstromzugang beziehen will, soll der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) durch Vorlegen eines Investitionsplanes beweisen müssen, dass er angemessen in die eigene Infrastruktur zu investieren gedenkt und nicht nur Nutzniesser fremder Investitionen ist. Kommt ein Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, soll die ComCom ausgleichende Sanktionen treffen können. Können Anbieter und Bezüger sich nicht innerhalb von drei Monaten einigen, soll die ComCom die Zugangsbedingungen festlegen dürfen: "Dabei berücksichtigt die Kommission insbesondere die Bedingungen, die einen wirksamen Wettbewerb fördern, sowie die Auswirkungen ihres Entscheides auf konkurrierende Einrichtungen." Die Gesamtvorlage wurde schliesslich in der Schlussabstimmung mit 12 zu 9 Stimmen verabschiedet. Bei Swisscable, dem Wirtschaftsverband der Schweizer Kabelnetzbetreiber, nimmt man insbesondere den Entscheid der Kommission, die Entbündelungsregulierung unabhängig von einer bestimmten Fernmeldetechnologie zu gestalten mit Interesse zur Kenntnis. «Als Herausforderer im Bereich der Fernmeldedienste begrüssen die Schweizer Kabelnetzbetreiber den Wettbewerb sowohl zwischen Telekommunikationsinfrastrukturen als auch zwischen Telekommunikationsdiensten, sofern er das Gebot der Fairness hinreichend berücksichtigt», erklärt Claudia Bolla-Vincenz, Geschäftsführerin von Swisscable. Swisscable setze sich deshalb dafür ein, dass bei der Entbündelung nicht nur technische, sondern auch ökonomische Aspekte berücksichtigt werden, um zukünftige Investitionen in den Ausbau der Infrastrukturen nicht zu gefährden. Erfreut über den Entscheid der KVF ist man beim Telekommunikationsanbieter Tele2. Der Entscheid der Kommission stelle die Weichen für einen freien Wettbewerb im Schweizer Telekommunikationsmarkt. "Insbesondere freuen wir uns, dass der Wiederverkauf von Teilnehmeranschlüssen in das Gesetz aufgenommen werden soll", kommentiert der Schweizer Geschäftsführer Roman Schwarz. Dies mache es möglich, moderne und günstige Leistungen flächendeckend in allen Regionen der Schweiz anzubieten, und nicht nur in den Städten.