Update: Nationalratskommission fordert Open-Source-Grundsatz für EPD-Nachfolger
Die nationalrätliche Gesundheitskommission unterstützt den Wechsel zum elektronischen Gesundheitsdossier. Betrieben werden soll es von nur einer Gemeinschaft, die den Quellcode möglichst offenlegen soll. Eine Verpflichtung für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schreibt die Kommission aber nicht ins Gesetz.
Update vom 24.08.2026: Für die Software des neuen Elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD) soll ein Open-Source-Grundsatz gelten. So will es zumindest die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates. In ihren Detailberatungen des entsprechenden Gesetzes befürwortete sie einen Artikel, wonach "der Quellcode der verwendeten Software so weit wie möglich offengelegt werden muss", wie das Gremium mitteilt.
In der gleichen Sitzung befasste sich die Kommission mit Fragen zur Datensicherheit. Man habe sich vertieft mit der Frage einer möglichen Ende-zu-Ende(E2E)-Verschlüsselung auseinandergesetzt, schreibt sie in der Mitteilung. Aktuell nutze kein anderes staatliches oder landesweites System eine strikte E2E-Verschlüsselung. Dies, da solche Lösungen aktuell technisch noch zu wenig ausgereift seien. Die Kommission unterstütze daher "eine technologieneutrale Regelung mit dem Ziel, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit, Benutzerfreundlichkeit, Kosten und digitaler Souveränität zu finden", wie es in der Mitteilung heisst.
Allerdings will sie die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die Notwendigkeit einer Verschlüsselung der Daten in einem neuen Artikel explizit aufführen. Ferner will sie festschreiben, dass der Bund Daten nur in dem Umfang bearbeiten darf, der für den technischen Betrieb des Informationssystems E-GD erforderlich ist. Damit will die Kommission das Vertrauen in den Schutz der besonders sensiblen Personendaten im E-GD stärken.
In der Mitteilung nimmt die Nationalratskommission Stellung zum angekündigten Ende der EPD-Plattform der Post. Die Konsolidierung schreite voran, stellt das Gremium fest. Mit dem Ausstieg der Post aus dem Betrieb des EPD steuere man bereits heute auf eine einzige Stammgemeinschaft mit einer einheitlichen technischen Infrastruktur zu.
Besorgt zeigt sie sich derweil über die durch den Rückzug von Post Sanela als Stammgemeinschaft entstandenen Unsicherheiten. Man wolle einen geordneten Übergang von EPD zu E-GD sicherstellen. Dies sei "eine gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Akteurinnen und Akteure"; sie erfordere "ein koordiniertes Vorgehen sowie die Bereitschaft, gemeinsam tragfähige, praxistaugliche und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln".
Schliesslich wendet sich die Kommission an den Bundesrat. Er soll sich für einen geordneten Übergang einsetzen und sicherstellen, dass die bisher getätigten Investitionen so weit wie möglich erhalten und nutzbar bleiben. Und: "Insbesondere soll der Bundesrat in seiner Funktion als Eigner die Post auffordern, die kostenfreie Migration aller bei Post Sanela bestehenden Dossiers zu einer anderen Stammgemeinschaft aktiv zu unterstützen. Die bei der Post angeschlossenen Personen und Institutionen sollen weder einen Verlust ihrer Daten noch zusätzliche Investitionen oder Ausgaben hinnehmen müssen." Der Post, als staatsnahes Unternehmen, komme diesbezüglich eine besondere Verantwortung zu, betont die Kommission.
Das Gesetz zum Elektronischen Gesundheitsdossier kommt im nächsten Schritt vor den Nationalrat.
Originalmeldung vom11.05.2026:
Nationalratskommission will E-GD zentral organisieren
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat entschieden, dass das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) in der Schweiz von nur noch einer einzigen nationalen Gemeinschaft betreut werden soll. Mit dem mit 13:10 Stimmen gefällten Entscheid soll das E-GD zur alleinigen Anlaufstelle für E-GD-User sowie für Gesundheitsfachpersonen und entsprechende Einrichtungen werden, wie das Parlament mitteilt.
Die E-GD soll das derzeitige, dezentral angelegte elektronische Patientendossier (EPD) weiterentwickeln. Bei diesem sei mittlerweile "eine starke Konsolidierung der verschiedenen, sich konkurrenzierenden Stammgemeinschaften zu beobachten", hält das Parlament fest. Die Kommission sieht der Mitteilung zufolge mit 11:3 Stimmen bei 10 Enthaltungen vor, dass die Gemeinschaft für das E-GD durch die Kantone betrieben und finanziert werden soll. Eine Minderheit habe beantragt, diese Aufgabe dem Bund zu übertragen.
Die SGK-N habe sich des Weiteren über die Transition von der EPD- zur E-GD-Infrastruktur ins Bild setzen lassen. Die Kommission unterstützt gemäss Mitteilung das Vorhaben des Bundesrates, in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeindschaften auf eine weitere Konsolidierung der Plattformen für das EPD hinzuarbeiten.
Zudem befürwortet die Kommission, dass der Bund eine Beschaffung der Infrastruktur hinsichtlich der Einführung des E-GD unter Vorbehalt prüfen will, sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Auf diese Weise könne Investitionssicherheit hergestellt werden.
Im November 2025 hat der Bundesrat die Neuausrichtung vom elektronischen Patientendossier zum elektronischen Gesundheitsdossier beschlossen. Lesen Sie hier mehr dazu.
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