Nationalratskommission will E-GD zentral organisieren
Nur noch eine einzige Gemeinschaft soll das elektronische Gesundheitsdossier im Auftrag der Kantone betreiben. Die zuständige Nationalratskommission will damit die Einführung vereinfachen und den Betrieb effizienter machen.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat entschieden, dass das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) in der Schweiz von nur noch einer einzigen nationalen Gemeinschaft betreut werden soll. Mit dem mit 13:10 Stimmen gefällten Entscheid soll das E-GD zur alleinigen Anlaufstelle für E-GD-User sowie für Gesundheitsfachpersonen und entsprechende Einrichtungen werden, wie das Parlament mitteilt.
Die E-GD soll das derzeitige, dezentral angelegte elektronische Patientendossier (EPD) weiterentwickeln. Bei diesem sei mittlerweile "eine starke Konsolidierung der verschiedenen, sich konkurrenzierenden Stammgemeinschaften zu beobachten", hält das Parlament fest. Die Kommission sieht der Mitteilung zufolge mit 11:3 Stimmen bei 10 Enthaltungen vor, dass die Gemeinschaft für das E-GD durch die Kantone betrieben und finanziert werden soll. Eine Minderheit habe beantragt, diese Aufgabe dem Bund zu übertragen.
Die SGK-N habe sich des Weiteren über die Transition von der EPD- zur E-GD-Infrastruktur ins Bild setzen lassen. Die Kommission unterstützt gemäss Mitteilung das Vorhaben des Bundesrates, in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeindschaften auf eine weitere Konsolidierung der Plattformen für das EPD hinzuarbeiten.
Zudem befürwortet die Kommission, dass der Bund eine Beschaffung der Infrastruktur hinsichtlich der Einführung des E-GD unter Vorbehalt prüfen will, sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Auf diese Weise könne Investitionssicherheit hergestellt werden.
Im November 2025 hat der Bundesrat die Neuausrichtung vom elektronischen Patientendossier zum elektronischen Gesundheitsdossier beschlossen. Lesen Sie hier mehr dazu.
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