Numerus Clausus für Informatikstudenten?

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Die Münchner Ludwig-Maximilians-Universität führt auf das Wintersemester 2002/2003 einen Eignungstest für die Studiengänge Diplom-Informatik, Diplom-Bioinformatik sowie für den Bachelor-Studiengang in Bioinformatik ein. StudienanwärterInnen müssen ihre spezifischen Fähigkeiten und Begabungen belegen, bevor sie zugelassen werden. Ziel dieser vorabklärenden Prüfung ist, die Zahl der Studienabbrecher in den genannten Fächern zu senken. Die Matura soll aber weiterhin als hauptsächlich massgebendes Instrument zum Eignungsbeweis dienen. Der Versuch wird vom Bayerischen Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulentwicklung wissenschaftlich begleitet. Gemäss Golem.de.de ist ein zweistufiges Eignungsfeststellungsverfahren vorgesehen: Zuerst muss eine schriftliche Begründung der Bewerbung eingereicht werden. KandidatInnen sollen darin ihre spezifischen Fähigkeiten und Begabungen darlegen, die sie ihrer Meinung nach für das Studium der Informatik qualifizieren. KandidatInnen, deren Eignung auf Grund dieser Unterlagen nicht eindeutig festgestellt werden kann, werden zu einer Klausur und für die Studiengänge der Bioinformatik zu einer mündlichen Prüfung eingeladen.