Onlineauktion mit gefälschten Rolex-Uhren verboten

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Das Landesgericht Köln hat entschieden: Auf Ricardo.de dürfen ab sofort keine Rolex-Imitationen mehr versteigert werden. Das Urteil wurde mit dem Verstoss gegen das deutsche Markenrecht begründet. Damit entsprach das Landgericht Köln einer Klage von Schweizer Firmen, welche Rolex vertreiben. Die betreffenden Fälschungen waren im privaten Auktionsbereich von privaten Anbietern versteigert worden. Dass das Gericht dennoch Ricardo verantwortlich machte, begründete es mit dem Umstand, dass Ricardo die Laufzeit des Angebots bestimme und mit dem Handel Geld verdiene. Ricardo zeigte sich selbstredend enttäuscht über das Urteil und argumentierte, dass ja auch die Post in einzelnen Briefen rechtsextremes Gedankenmaterial übermittle, niemand aber auf die Idee käme, die Post für den Inhalt gewisser Briefe verantwortlich zu machen. Wie im Netzticker schon berichtet, hat erst vor wenigen Tagen ein amerikanisches Gericht entschieden, dass eBay keine Verantwortung übernehmen muss für illegale Angebote, welche Mitglieder auf der Auktions-Site plazieren.