Oracle versus Asbrede: Gericht gibt ehemaligem Schweizer Chef recht
Nach nicht ganz zwei Jahren ist Joachim Asbrede, bis im Oktober 2006 Country Manager von Oracle Schweiz, rehabilitiert worden. So hat gemäss IT-Reseller das Badener Arbeitsgericht Asbrede recht gegeben und dessen fristlose Entlassung für unrechtmässig erklärt. Ebenfalls recht bekommen hat Miguel Bayo, bis im Sommer 2006 bei Oracle Marketingdirektor für die Schweiz. Oracle hatte Asbrede und Bayo vorgeworfen schwarze Konten geführt und bewilligte Gelder für Zwecke ausgegeben zu haben, für die sie nicht bestimmt waren. Offensichtlich liessen sich diese Anschuldigungen vor Gericht nicht halten oder sie reichten nicht aus als Grund für eine fristlose Entlassung. Gemäss Schweizer Arbeitsrecht ist nämlich eine fristlose Entlassung dann gerechtfertigt, wenn der Betroffene vorsätzlich eine Straftat wie Diebstahl oder eine Tätlichkeit begeht. Gemäss IT-Reseller hat Oracle nun die Urteilsbegründung verlangt, was darauf hindeutet, dass der amerikanische Softwarekonzern den Fall an eine höhere Instanz weiterziehen will. Für die Betroffenen heisst dies, dass sie weiterhin auf ihr Arbeitszeugnis sowie die korrekte Lohnfortzahlung und Abgangsentschädigung warten müssen. Dabei soll es sich gemäss IT-Reseller im Fall von Asbrede um eine „grössere sechsstellige Summe“ handeln.

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