Orange zieht im Arbeitskonflikt den Kürzeren

Uhr | Aktualisiert
Das Arbeitsgericht in Lausanne hat am 3. August in 19 Fällen zugunsten der Gewerkschaft Kommunikation entschieden, die im Namen von Orange-Mitarbeitern gegen das Telekommunikationsunternehmen geklagt hatte. Insgesamt habe die Gewerkschaft vor Gericht in 21 von 24 Fällen Recht bekommen, orientierte die Arbeitnehmerorganisation gestern Dienstag in Bern. Nach einer Streikaktion im Frühjahr 2003, der eine "Fichenaffäre", die Ankündigung einer Massenentlassung und die Schliessung des Call-Centers von Bussigny vorangegangen war, hatten beide Konfliktparteien einander eingeklagt. Die Gewerkschaft Kommunikation klagte gegen die Fichierung von Angestellten und die Verletzung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Orange ging gegen Gewerkschaftsvertreter wegen Hausfriedensbruch gerichtlich vor. Die Gewerkschaft Kommunikation kritisierte gestern Dienstag zudem das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), das bei der Erteilung von Konzessionen nur die technischen, nicht aber die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen prüfe. "Gemäss Artikel 6 des Fernmeldegesetzes müssen die Anbieter von Fernmeldediensten die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten. Aber dem BAKOM fehlt es offenbar am Willen, diese Bestimmungen durchzusetzen", sagte Vizepräsident Alain Carrupt. Im Rahmen der Teilrevision des Fernmeldegesetzes im Herbst soll die Pflicht zu Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag für alle Unternehmen der Branche im Gesetz verankert werden, fordert nun Nationalrat und Gewerkschaftszentralpräsident Christian Levrat. Bei den jetzt bekannt gemachten Urteilen gehe es ausschliesslich um die Zahlung von Schichtzulagen während der Ferienzeit, was absolut nicht branchenüblich sei, erklärte hingegen Orange-Sprecherin Therese Wenger der Nachrichtenagentur sda.