Popup-Krieg in den USA legal

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Wird ein Webauftritt wiederholt durch Popup-Fenster mit Werbung von Konkurrenzunternehmen verdeckt, so stellt das in den USA keinen unlauteren Wettbewerb dar. Dies entschied gemäss Wall Street Journal der US-Bezirksrichters Gerald Bruce Lee. Konkret ging es um einen Rechtsstreit, in dem das Transport- und Lagerunternehmen U-Haul Klage gegen den Softwarehersteller WhenU eingereicht hatte. Der von WhenU hergestellte Reklame-Trojaner SaveNow führe weder zu einer Copyright-Verletzung noch stelle er einen unlauteren Wettbewerb dar, bestätigte Lee ein vorinstanzliches Urteil. "Auch wenn sich normale Computernutzer wie er manchmal fragen würden, womit sie die "Strafe der Besetzung ihres Bildschirms" durch Onlinewerbung verdient hätten, liege es in der Verantwortung jedes Einzelnen, ob er die Software von WhenU verwende", wird Lee zitiert. Das Urteil hat Präzedenzcharakter. In einem anderen Gerichtsverfahren haben im vergangenen Jahr zehn US-Verlage den Reklamevermittler Gator verklagt, weil dessen Hintergrundsoftware die Werbung der Verlags-Sponsoren mit Konkurrenzanzeigen übertünchte. In diesem Rechtsstreit hatte der zuständige Richter ein Verfahren eingeleitet und Gator mit der einstweiligen Verfügung belegt, die klagenden Verlage vor Popup-Reklame zu verschonen. Zum Prozess kam es aber nicht, weil sich die Widersacher aussergerichtlich einigten.