Pornos und Gewaltvideos für das Handy werden verboten
Der Nationalrat hat am Donnerstag beschlossen, dass kommerzielle Pornos und Gewaltvideos auf dem Handy nicht mehr angeboten, heruntergeladen und weiterverbreitet werden dürfen. Als Begründung wird der Jugendschutz angeführt, der bei einschlägigen Angeboten im Internet nicht gewährleistet ist. Bei vielen Anbietern von Erotika reicht es aus, per Maus- oder Tastenklick die Volljährigkeit zu bestätigen, ohne dass diese anderweitig überprüft wird. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat eine Motion von Rolf Schweiger (FDP) und von Norbert Hochreutener (CVP) deutlich angenommen: Die Motion Schweiger gegen Handy-Pornos wurde mit 103 zu 52 Stimmen und die Motion Hochreutener gegen Gewaltvideos mit 117 zu 44 Stimmen gutgeheissen. Ziel der Motionen ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu schützen. Der Bundesrat, der sich gegen die Vorlage ausgesprochen hat, muss nun eine entsprechende Gesetzesvorlage ausarbeiten. Die Gegner der Vorlage argumentierten, dass die Verbote wirkungslos seien, da die Jugendlichen die Gewalt- und Pornovideos ohnehin von nichtkommerziellen Anbietern beziehen oder selber herstellen würden. Die Befürworter der Vorlage hoffen auf einen pädagogischen und präventiven Effekt, zumal nun auch die Werbespots für Handy-Pornos im Fernsehen verschwinden sollen.
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