Prepaid-Guthabenverfall in Deutschland verboten; in der Schweiz Gang und Gäbe

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Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden: Vodafone darf Guthaben von Prepaid-Kunden nicht länger verfallen lassen. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Auch die endgültige Sperrung von Prepaid-Karten nach Ablauf bestimmter Fristen ist nach diesem Gerichtsentscheid unzulässig. Damit wurde in Deutschland nach O2 erneut zu Ungunsten eines Mobilfunkanbieters entschieden.
In der Schweiz sieht es anders aus: Hier verfallen die Prepaid-Guthaben nach einer bestimmten Zeitdauer, die je nach Mobilfunkanbieter verschieden lang ist. Meist verfällt das Guthaben nach einem Jahr, wird das Handy in diesem Zeitraum nie genutzt. Es kann aber innerhalb einer bestimmten Frist wieder reaktiviert werden.
Bei Coop Mobile bezieht man sich bei dieser Regelung auf die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV). Dort heisst es in Art. 23, Abs. 3: "Teilt die Inhaberin eines Nummernblocks in der Mobiltelefonie Nummern daraus für Prepaid-Anwendungen zu, so muss sie überwachen, ob diese Nummern genutzt werden. Werden innerhalb von 24 Monaten keine Verbindungen von und zu einer solchen Nummer hergestellt, so muss sie die Nummer ausser Betrieb nehmen und spätestens zwölf Monate nach Ausserbetriebnahme für die Zuteilung an neue Kundinnen und Kunden bereitstellen."
Dies bedeutet allerdings nicht, dass damit auch das Guthaben verfallen müsste, wie Bakom-Presseprecher Bernhard Bürki gegenüber dem Netzwocheticker bestätigt. Was mit dem Guthaben nach dem Verfall der Nummer passiert, sei nicht gesetzlich geregelt, sondern einzig durch den Vertrag zwischen Kunde und Mobilfunkanbieter. Auch in der Schweiz könnte bezüglich des Guthabenverfalls also durchaus der Konsumentenschutz aktiv werden. Denn nachdem sich auch Prepaid-Kunden beim Provider eindeutig identifizieren müssen, könnte das Guthaben durchaus ausbezahlt oder zu einem neuen Anbieter transferiert werden können.
Bei M-Budget-Mobile ist letzteres übrigens bereits heute möglich. Allerdings – wen wundert’s – nur bei einem Wechsel zu Swisscom Mobile.