"Lex Huawei" geht in die Vernehmlassung

So will der Bundesrat für mehr Cybersicherheit im Telko-Bereich sorgen

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von René Jaun und jor

Der Bundesrat will Telkos verbieten können, Komponenten von problematischen Unternehmen zu beziehen. Zusammen mit dem als "Lex Huawei" bekannten Artikel schickt er auch Massnahmen gegen den Missbrauch von Telefonnummern und Domainnamen in die Vernehmlassung.

(Source: sitthichai / stock.adobe.com)
(Source: sitthichai / stock.adobe.com)

Schweizer Telkos sollen ihre Infrastrukturen stärker vor Cyberbedrohungen schützen. Das findet der Bundesrat, der dafür das Fernmeldegesetz sowie die dazu gehörenden Verordnungen anpassen will. Die entsprechenden Änderungsvorschläge - bereits vor mehreren Jahren in Auftrag gegeben - schickt die Exekutive nun in die Vernehmlassung.

"Lex Huawei"

Mit dem überarbeiteten Fernmeldegesetz (FMG) will der Bundesrat Fernmeldedienstanbieterinnen verpflichten, ihre Ausrüstung von verschiedenen Lieferanten zu beziehen, wie einer Mitteilung zu entnehmen ist. Ziel sei es, "die Widerstandsfähigkeit der Fernmeldeinfrastruktur in der Schweiz zu stärken und die Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen zu verringern".

Der Bundesrat geht aber noch weiter und gibt sich das Recht, "im Falle einer Zuspitzung der geopolitischen Lage" Ausrüstungen bestimmter Lieferanten verbieten zu können. Ein solches Verbot soll möglich sein, "wenn die Lieferanten als problematisch für die Sicherheit unseres Landes gelten oder die unter Einfluss eines ausländischen Staates stehen, der ein geopolitisches Risiko für die Schweiz darstellt".

Mit dem Regelwerk setzt der Bundesrat um, was in der Vergangenheit vermehrt als "Lex Huawei" bezeichnet wurde. Nicht nur die Exekutive, sondern auch der Nationalrat forderte eine entsprechende Regelung.

Gegen Anrufbetrüger

Mit dem überarbeiteten Gesetz soll das Bundesamt für Polizei (Fedpol) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) ausserdem die Kompetenz erhalten, verdächtige Telefonnummern und Domain-Namen zu sperren. Damit hofft der Bundesrat, Betrugsversuche per Telefon - wie etwa Enkeltrickbetrug - frühzeitig unterbinden zu können.

Ebenfalls gegen Telefonbetrügereien richten sich weitere Änderungen auf Verordnungsebene. So will der Bundesrat Fernmeldedienstanbietern erlauben, bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung einer Nummer diese eigenständig sperren zu können.

In der "Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich" (AEFV) verpflichtet der Bundesrat Telkos dazu, Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von Telefonnummern zu treffen. Zudem schränkt die Regierung das Weitervermieten von bereits zugeteilten Telefonnummern ein.

Mit diesen und weiteren Änderungen will der Bundesart dem Fälschen von Anrufer-Ids (sogenanntes Spoofing) einen Riegel schieben. Forderungen nach entsprechenden Massnahmen wurden erst vor wenigen Monaten vom Parlament an den Bundesrat überwiesen.

Für mehr Sicherheit

Weitere Vorschläge des Bundesrates sollen die Resilienz und Sicherheit hiesiger Fernmeldenetze stärken. So will die Exekutive in einer Verordnung verankern, "dass sowohl Swisscom, Salt und Sunrise als auch die Anbieterinnen eines vollständigen virtuellen Mobilfunknetzes (Full MVNO) ihre Netzbetriebszentren und ihre Sicherheitsoperationszentren ausschliesslich in der Schweiz betreiben", wie es in der Mitteilung heisst.

Um Ausfälle in der Notrufkommunikation zur Erreichung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu verhindern, schlägt der Bund die Einführung einer technischen Systemführerschaft vor. Schliesslich will er mit dem überarbeiteten FMG die Frage klären, "ob die Mitbenutzung von Kabelkanalisationen einem effizienteren und rascheren Glasfasernetzausbau dienen würde", wie es in der Mitteilung heisst.

Die Vernehmlassung dauert bis September 2026.

 

Lesen Sie auch: Die IMEI-Nummer ist der Ausweis jedes Mobiltelefons. Sie identifiziert Geräte eindeutig, hilft beim Diebstahlschutz und strukturiert den Datenverkehr globaler Netze. Gleichzeitig eröffnet sie neue Angriffsflächen – allerdings nicht dort, wo man sie vermuten würde.

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