Prepaidkarten-Meldepflicht gilt erst ab Juli 2004
Die im März beschlossene Meldepflicht für Prepaidkartennutzer wird erst ab dem 1. Juli 2004 in Kraft treten, wie das Bundesamt für Justiz gestern Donnerstag bekannt gab. Damit soll dem Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), den Telekomfirmen und den Vertretern der Strafverfolgungsbehörden genug Zeit eingeräumt werden, die Bestimmung umzusetzen. Ab dann müssen die Fernmeldedienstanbieter den Behörden Informationen über die Benutzer (Name, Adresse und, sofern vorhanden, Beruf) von Prepaid-Karten geben zu können. Und das während mindestens zwei Jahren nach Aufnahme der Kundenbeziehung. Gemäss Bundesamt für Justiz entsprechen die Bestimmung einem Bedürfnis der Strafverfolgungsbehörden, da Kriminelle zunehmend anonyme Prepaid-Karten verwendeten und auch in terroristischen Kreisen Schweizer Prepaid-Karten benutzt würden, so das Bundesamt weiter.
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