Nichtigkeitsklage gegen RPost-Patent hängig

Rechtsstreit um Incamail: RPost muss blechen

Uhr | Aktualisiert

Das Verfahren von RPost gegen die Schweizerische Post und seinen E-Mail-Dienst Incamail ist beendet.

"Das Handelsgericht hat RPost die Bezahlung sämtlicher Gerichtskosten und einer Parteientschädigung auferlegt", so die Schweizerische Post in einer Medienmitteilung. Das Verfahren gegen Incamail sei beendet. Der Entscheid bestätige, dass Incamail kein RPost-Patent verletze, heisst es weiter.

RPost hatte sein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen zurückgezogen und beantragt, dass die Post die Gerichts- und Parteikosten zu übernehmen habe. Diese müsse nun aber RPost übernehmen, so das Handelsgericht.

Am Kantonsgericht Genf und beim Handelsgericht Zürich hat die Post je eine Nichtigkeitsklage gegen ein RPost-Patent eingereicht. Diese würden aufrecht erhalten und seien beim Bundespatentgericht in St. Gallen hängig.

Die in den USA von RPost gegen die Schweizerische Post vorgebrachte Klage auf Patentrechtsverletzung sei vom zuständigen Richter in Kalifornien sistiert worden. Der Richter werde voraussichtlich noch im laufenden Monat über das weitere Vorgehen entscheiden, so die Post weiter.